Lackieren, Beschichten, Trocknen

Lackierer bei der Arbeit
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Der Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Verarbeiten von Lacken, Farben, Klebstoffen und sonstigen flüssigen Beschichtungsstoffen und Beschichtungspulvern umfasst ebenso die Herstellung und Lagerung der Produkte wie deren Bereitstellung, Auftrag und Trocknung/Härtung.

Das manuelle und automatische Spritzlackieren und die Tauchbeschichtung sind die wichtigsten Auftragsarten. Die Lacktrocknung erfolgt in Abdunsträumen, oder - beschleunigt - in Kammer- und Durchlauftrocknern.

Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind bei allen Verfahren:

  • Brand- und Explosionsschutz (verursacht durch die Brennbarkeit der oft lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffe)
  • Gesundheitsschutz (bedingt durch gesundheitsgefährdende chemische Bestandteile in den Beschichtungsstoffen)

Beschaffenheit von Lackieranlagen und -einrichtungen

Beim Kauf einer neuen Anlage gelten Grundkenntnisse über die Beschaffenheitsanforderungen an Lackieranlagen und -einrichtungen, die als Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eingestuft sind, als Voraussetzung.

Eine Übersicht der im CEN/TC 271 "Oberflächenbehandlungsgeräte – Sicherheit" erarbeiteten europäischen Sicherheitsnormen finden Sie im Download-Bereich.

Wichtige Sicherheitsaspekte von Lackierkabinen sind:

  • Performance der technischen Lüftung hinsichtlich Absaugleistung und Verfügbarkeit
  • Fluchtmöglichkeiten
  • Zündschutzmaßnahmen
  • steuerungstechnische Verriegelungen, z.B. zwischen der Absaugung und der Spritzfunktion

Hinweise zu den erforderlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahren im Rahmen einer Neuanschaffung und Erstinbetriebnahme einer Lackieranlage enthält u. a. die DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige organische Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb".

Betriebliche Anforderungen

Die Anlagentechnik allein reicht nicht aus, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die mit Lackierarbeiten Beschäftigten in ausreichendem Maß zu gewährleisten. Erläuterungen für die Gefährdungsbeurteilung sind in den BGHM-Druckschriften festgehalten:

  • DGUV-Information Nr. 055 "Spot-Repair-Arbeiten"
  • DGUV-Information Nr. 071 "Beschichtungsstoffe mit Nanopartikeln - Gefährdungen bei der Verarbeitung"
  • in der DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten"
  • oder in der grundlegend überarbeiteten TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern".

Die BGHM sorgt für eine sicherheitstechnische Begleitung neuer Technologien, z. B. im Bereich UV-härtender Lacksysteme. In diesem Zusammenhang unterstützte die BGHM die Erweiterung des aus der Druckindustrie stammenden europäischen "UV-Protokolls".

Unser Beratungsangebot

BGHM-Experten beraten Hersteller und Betreiber von Lackieranlagen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Oberflächenbehandlung und helfen bei der Lösung schwieriger und komplexer Probleme.

Weiterführende Informationen und Downloads