Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung

Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung auf der Basis arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ist ein wichtiger Beitrag zur Beschäftigungssicherung sowie Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und hat wesentlichen Einfluss auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten.

Arbeitgeber und Beschäftigte erkennen zunehmend die Vorteile einer gesundheitsgerechten Arbeitszeitgestaltung. Das dokumentieren entsprechende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Schichtarbeit: Rechtsrahmen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Schichtplangestaltung

Durch die Zunahme von Schichtarbeit aufgrund durchgehender Produktionsabläufe und aufgrund des erhöhten Bedarfs am "Rund-um-die-Uhr-Service" im Dienstleistungsbereich wird von der Gesetzlichen Unfallversicherung verstärkt über arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und Präventionsmaßnahmen informiert und beraten. Immer mehr wissenschaftliche Untersuchungen zeigen die möglichen negativen Konsequenzen der Schichtarbeit auf. Die DGUV hat hierzu einen DGUV Report 1/2012 "Schichtarbeit - Rechtslage, gesundheitliche Risiken und Präventionsmöglichkeiten" (Link: DGUV) herausgegeben. Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Charakteristika und die Häufigkeit von Schichtarbeit dargestellt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu medizinischen und sozialen Effekten der Schichtarbeit und ihre Auswirkungen auf Arbeitsunfälle werden anhand von Literaturanalysen aufbereitet. Darüber hinaus werden Empfehlungen zum Umgang mit Schichtarbeit vorgestellt. Forschungslücken und Konsequenzen für die Präventionsarbeit werden diskutiert.

Zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit bietet u. a. eine arbeitsmedizinische Leitlinie wesentliche Fachinformationen (DGAUM, 2020). Diese enthält u.a. wesentliche arbeitswissenschaftliche Kriterien zur Schichtplangestaltung, die weitgehend mit Erkenntnissen anderer Fachkreise, darunter der DGUV und der BAuA, übereinstimmen:

  • Begrenzung der Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten auf maximal drei,
  • schnelle Rotation von Früh- und Spätschichten,
  • Vorwärtswechsel der Schichten (Früh- / Spät- / Nachtschichten),
  • Frühschichtbeginn nicht zu früh (d. h. 06:30 Uhr ist besser als 06:00 Uhr, 06:00 Uhr besser als 05:00 Uhr usw.),
  • keine Massierung von Arbeitszeiten. Mehr als 8-stündige tägliche Arbeitszeiten sind nur dann akzeptabel, wenn
    - die Arbeitsinhalte und die Arbeitsbelastungen eine länger dauernde Schichtzeit zulassen,
    - ausreichende Pausen vorhanden sind,
    - das Schichtsystem so angelegt ist, dass eine zusätzliche Ermüdungs-anhäufung vermieden werden kann,
    - die Personalstärke zur Abdeckung von Fehlzeiten ausreicht,
    - keine Überstunden hinzugefügt werden,
    - die Einwirkung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe und das Unfallrisiko begrenzt sind,
    - eine vollständige Erholung nach der Arbeitszeit möglich ist.
  • geblockte Wochenendfreizeiten, d. h. mindestens Samstag und Sonntag frei und einmal im Schichtzyklus Freitag bis Sonntag oder Samstag bis Montag frei,
  • ungünstige Schichtfolgen (z. B. Nachtschicht/frei/Frühschicht oder Nachtschicht / frei/Nachtschicht oder einzelne Arbeitstage zwischen freien Tagen) vermeiden,
  • kurzfristige Schichtplanänderungen durch Arbeitgeber vermeiden,
  • ein freier Abend an mindestens einem Wochentag (Montag bis Freitag),
  • mitarbeiterorientierte Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit, insbesondere möglichst Freiwilligkeit bei der Aufnahme bzw. Fortsetzung von Nachtarbeit.

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