Beleuchtung

Eine Werkhalle wird durch die Oberlichter und Leuchtstoffröhren beleuchtet.

Die Beleuchtung beeinflusst durch ihre Qualität die Sehleistung, die Arbeitssicherheit sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie soll das mühelose Erkennen der im Arbeitsbereich angeordneten Objekte ermöglichen, Gefahrensituationen erkennbar machen, die Aufmerksamkeit fördern und vorzeitige Ermüdung entgegenwirken. Mit steigender Beleuchtungsstärke wird sowohl die Sehleistung als auch die Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Konzentration erhöht. LED-Beleuchtungen in Arbeitsstätten unterliegen den gleichen Anforderungen wie jede andere Beleuchtungsanlage auch.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten Regel ASR A3.4 "Beleuchtung" (Link:BAuA) sind die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten konkretisiert. In den Anhängen der ASR A3.4 (Link: BAuA) werden in Tabellen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten mit ihren Sehaufgaben Mindestwerte unter anderem für die Beleuchtungsstärke und der Farbwiedergabe benannt.

Hier Beispiele:

 

TätigkeitenBeleuchtungsstärke in LuxFarbwiedergabe Index

Schreiben, Lesen,
Datenverarbeitung

50080
Anreißen, Kontrolle    75060

Wir beraten Sie zu:

  • Beleuchtungsfragen wie erforderliche Beleuchtungsstärken, geeignete Leuchtmittel, Anordnung der Leuchten und wirtschaftliche Gesichtspunkte
  • Nutzung von Tageslicht durch Fenster und Dachoberlichtflächen
  • Nicht visuelle Wirkung von Licht
  • Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme

Wir führen durch:

  • exemplarische Beleuchtungsmessungen am Arbeitsplatz entsprechend der Normen

Weiterführende Informationen und Downloads

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