Planung und Koordination von Bauvorhaben

Etwa ein Drittel aller Baustellenunfälle geht auf mangelhafte Planung zurück. Das machen europaweite Untersuchungen deutlich. Um diese Situation zu verbessern, hat die Europäische Union die Baustellenrichtlinie 92/57/EWG erlassen, die durch die Baustellenverordnung (BaustellV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Auch wenn diese sich hauptsächlich an den Bauherrn wendet, schließt sie doch alle direkt und indirekt am Bauprozess Beteiligten mit ein. Folgende Maßnahmen sollen dabei das Unfallrisiko auf Baustellen reduzieren:

  • Beachtung der allgemeinen Grundsätze für Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z. B. § 4 Arbeitsschutzgesetz) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens
  • Bestellung von geeigneten Koordinatoren für die Planungs- und Ausführungsphase
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
  • Erstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Erstellung einer Vorankündigung eines Bauvorhabens und Übermittlung an die zuständige Behörde
  • Verpflichtung der Arbeitgeber der bauausführenden Firmen, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der besonderen Umstände auf der Baustelle, der Hinweise des Koordinators und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans zu treffen.
  • Verpflichtung der Arbeitgeber der bauausführenden Firmen, die Verständigung in deutscher Sprache zu gewährleisten und damit für eine eindeutige Kommunikation und Koordination auf der Baustelle zu sorgen

Die konsequente Umsetzung der Baustellenverordnung führt letztendlich zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

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