Montageplanung und Vorbereitung

Besprechung der Baupläne.

Durch Planung zum Erfolg!

Ziel der Montageplanung ist eine effiziente und sichere Lösung für den Arbeitsablauf auf der Baustelle. Dabei basiert der Planungsprozess im Wesentlichen auf der Klärung der Aufgabenstellung sowie der baustellen- und firmenspezifischen Voraussetzungen. Nur die eindeutige Aufgabenstellung mit genauen Angaben zum Leistungsumfang, zu den Termin- und Qualitätsvorgaben sowie die präzisen Kenntnisse der Voraussetzungen, unter denen die Arbeiten durchgeführt werden müssen, machen es möglich,

  • Angebote realistisch und ergebnisorientiert zu kalkulieren,
  • Arbeitsabläufe festzulegen,
  • Art und Umfang der Baustelleneinrichtung sowie
  • den erforderlichen Personalbedarf zu ermitteln. 

Die Aufgaben formuliert hauptsächlich der Auftraggeber. Allerdings sind bei der Planung neben den Leistungsbeschreibungen und vertraglichen Lieferbedingungen – auch ohne besondere Erwähnung – Gesetze, öffentlich rechtliche Vorschriften und Regeln der Technik zu berücksichtigen.

Gefährdungsbeurteilung

Grundlage aller Entscheidungen im Arbeitsschutz ist die Beurteilung der Gefährdungen. Für die Montage heißt das: wechselnde Arbeitsplätze und viele verschiedene Tätigkeiten in kurzer Zeit. Diese Faktoren begründen das hohe Unfallrisiko von Bauarbeiten. Deshalb ist es Aufgabe des Unternehmers oder der beauftragten Führungskräfte, die damit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen, durchzuführen und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Unabhängig von der Art der Dokumentation muss die Gefährdungsbeurteilung mindestens Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Planung und Festlegung der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Festlegung und Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen sowie
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen

Dabei sind alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Tätigkeiten und Arbeitsplätze einschließlich der Verkehrswege zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die Montage und Demontage von Schutzeinrichtungen und die Gefährdung anderer Gewerke. Die Dokumentationspflicht dient insbesondere der Rechtssicherheit des Unternehmers oder der verantwortlichen Personen. Außerdem ist das Dokument eine nützliche Grundlage für die Ein- und Unterweisung der Mitarbeiter.

Montageanweisung

Mit der Montageanweisung gibt der Montageleiter dem Aufsichtführenden vor Ort wichtige sicherheitsrelevante Informationen mit, wie unter anderem:

  • Standsicherheitsnachweise,
  • Vorgaben für die erforderliche Reihenfolge der durchzuführenden Arbeiten,
  • Leitungspläne,
  • Massen/Gewichte,
  • Lastaufnahmeeinrichtungen,
  • Angaben zu Zugängen und Maßnahmen zur Sicherung von Personen vor der Gefährdung durch Absturz, 
  • Anschlageinrichtungen,
  • Vorgaben für den Einbau von erforderlichen Hilfskonstruktionen.

Die Montageanweisung muss als Unterlage auf der Baustelle vorliegen. Nur wenn alle Informationen aus Zeichnungen und sonstigen Dokumenten hervorgehen, darf darauf verzichtet werden. Verlegepläne und Übersichts- oder Montagezeichnungen ohne zusätzliche Informationen ersetzen die Montageanweisung in aller Regel nicht!

Ihre Montageanzeige können Sie uns zentral per E-Mail zuleiten.

Unterweisung

Jeder Mitarbeiter ist vor Aufnahme seiner Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Das heißt für Bau- und Montagearbeiten, dass neben den regelmäßigen Unterweisungen eine projektbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Arbeiten vor Ort erfolgen muss. Dabei sind insbesondere die projektspezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Unterweisungen sind grundsätzlich zu dokumentieren.