Reinigen und Entfetten

Das Thema "Reinigen und Entfetten" spricht sowohl Hersteller von Reinigungsgeräten und -anlagen als auch deren Betreiber an, für die bei der industriellen Produktion von Werkstücken das Vor-, Zwischen- oder Nachreinigen zum täglichen Handwerk gehört.

Arbeitsbereiche

Für die einzelnen Arbeitsbereiche gelten folgende Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  • Reinigen von Werkstücken
    - mit flüssigen Reinigungsmitteln
    - unter Verwendung von Reinigungseinrichtungen

Zu den Einrichtungen, in denen Werkstücke mit bestimmten Mitteln gereinigt werden, gehören:

  • Reinigungsgefäße,
  • Reinigungstische,
  • Reinigungsanlagen.

Die Ansprechpartner der BGHM beantworten Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und erarbeiten pragmatische Lösungen.

Beratung von Betreibern und Unternehmern

Die BGR 180 "Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln" wurde grundlegend überarbeitet und liegt nun als DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten" vor.
Dort finden die Betreiber Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Reinigungseinrichtungen wie Reinigungsgefäße, Reinigungstische und Reinigungsanlagen verwenden, und dabei sowohl wässrige Reinigungsflüssigkeiten, als auch organische Lösemittel und deren Gemische einsetzen. Dabei werden neben chemischen Gefährdungen i.b. Gefährdungen durch Brände und Explosionen betrachtet, und Empfehlungen für entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Darüber hinaus beraten BGHM-Experten auch persönlich Betreiber zum Thema Gefährdungen z.B. durch Gefahrstoffe, Brände und Explosionen, und unterstützen sie, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung für die betreffenden Arbeitsplätze und Tätigkeiten zu erstellen.

Der Betreiber muss die Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefahren bei der Auswahl des Reinigungsverfahrens vermeiden oder so gering halten wie möglich. Dabei sind auch die Angaben der Hersteller zu berücksichtigen. Sind Reinigungsverfahren, -einrichtung und -mittel nach den technischen Erfordernissen ausgewählt worden, folgt eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG.

Beratung von Herstellern

Hersteller sind verpflichtet Sicherheitsvorschriften für Reinigungsanlagen und -geräte einzuhalten. Spezialisten der BGHM fungieren als Prüfer für diese Anlagen und erteilen auf Antrag das GS-Zeichen. Reinigungseinrichtungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Lösungen, die dasselbe Schutzniveau auf andere Weise gewährleisten, sind ebenfalls anerkannt.

Normen

Die Erkenntnisse und Verhaltensregeln beim Reinigen sind bezüglich Bau und Ausrüstung der Anlagen - soweit diese der Maschinenrichtlinie unterliegen - in der europäischen Norm DIN EN 12921 festgehalten. Diese Norm enthält in vier Teilen grundlegende Sicherheitsanforderungen sowie zusätzliche Anforderungen an Anlagen mit wässrigen Lösungen, mit brennbaren Lösungsmitteln und mit Chlorwasserstoffen.

Forschung zur Zündwirksamkeit von Ultraschall

Die BGHM hatte sich zusammen mit der DGUV, der BG RCI und Herstellern von Reinigungsanlagen am Forschungsprojekt "Zündwirksamkeit von Ultraschall beim Einsatz in explosionsfähigen Gas- und Dampf-Luft-Atmosphären (Projekt-Nr. FF-FP0303) beteiligt. Ziel des Projektes war eine sicherheitstechnische Neubewertung der potenziellen Zündquelle Ultraschall. Das Projekt wurde 2013 erfolgreich abgeschlossen, der entsprechende Abschlussbericht ist hier beigefügt.

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden nun als allgemein gültige Regeln in Form von Grenzwerten und sicherheitstechnischen Randbedingungen in das sicherheitstechnische Regelwerk (DGUV Regeln und europäische Normen) einfließen.

Weiterführende Informationen und Downloads