Handlungshilfen für Handwerksbetriebe

Badsanierung; © megakunstfoto - Fotolia.com

Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ veröffentlicht

Asbesthaltige Baumaterialien sind trotz des Asbestverbots von 1993 eine alltägliche Herausforderung bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an und in Bestandsgebäuden. Insbesondere auch asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber stellen viele Branchen vor neue Probleme. Die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“  (Oktober 2021) bietet Informationen und Handlungshilfen für die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Asbest, früher aufgrund seiner vielfältigen technischen Eigenschaften in Tausenden Produkten verarbeitet, spielt bei den durch Arbeitsstoffe verursachten Berufskrankheiten eine zentrale Rolle. Auch Tätigkeiten, die nicht täglich ausgeübt werden, können zu einer Gefährdung durch Asbeststaub führen. Erkrankungen treten meist erst Jahrzehnte nach der Exposition auf.

Bis heute ist der Umgang mit dem einstigen Wundermaterial gefährlich: Da es in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, auch in scheinbar „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern und anderen bauchemischen Produkten vorkommen kann, sind viele Handwerksunternehmen betroffen, die Bau- und Instandhaltungsarbeiten in älteren Bestandsgebäuden ausführen.

Dies gilt auch für Unternehmen der Branchen Holz und Metall, wie zum Beispiel bei Stemm- und Schlitzarbeiten oder beim Bohren und Ankersetzen. „In den Betrieben ist die Problematik nach wie vor nicht durchgängig bekannt. Besonders problematisch ist, dass asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber von der äußeren Erscheinung her nicht von asbestfreien Baustoffen zu unterscheiden und oft auch überdeckt sind“, sagt Stefan Gros, Präventionsleiter der BGHM. 

Die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“, die die Berufsgenossenschaften BG BAU, BG ETEM und BGHM unter Mitwirkung von Verbänden der Sozialpartner erstellt haben, liefert Informationen über wirksame Schutzmaßnahmen. Sie zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Gesundheitsschutz aller Beteiligten notwendig sind.

Die Branchenlösung beruht auf den Eckpunkten der geplanten neuen Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat, und greift das Anliegen auf, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten. Die Branchenlösung wird Zug um Zug um Arbeitsblätter für die einzelnen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – zum Beispiel Dübellöcher bohren, Stemmarbeiten oder Fliesenkleber abschleifen – ergänzt.