BGHM - Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die gesetzliche Unfallversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems
Träger des „sozialen Netzes" sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die von staatlichen Behörden kontrolliert werden.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind in Berufsgruppen unterteilt, weil jeder Gewerbezweig seine eigenen Gefahren und Lasten grundsätzlich selbst trägt. Als eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften übernimmt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Haftpflicht in Betrieben des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes.




