Vorsorgeanlässe in der Fahrzeuginstandhaltung
(Kraftfahrzeuge (Kfz), Nutzfahrzeuge (Nfz), Zweiräder)

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgebende dazu, Beschäftigte über Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbelastungen und Gesundheit zu beraten.
Können Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden, muss bei bestimmten Auslösekriterien arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden.
Die Auswahl der Vorsorgeanlässe richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der typischen Anlässe und Auslösekriterien für Angebots- und Pflichtvorsorge in der Fahrzeuginstandhaltung. Hinweise auf Vorsorgeanlässe, die darüber hinaus zu prüfen sind, finden sich im allgemeinen Teil.
Nachgehende Vorsorge ist z. B. nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Blei anzubieten.
Außerdem finden Sie hier Hinweise auf weitere themenspezifische Informationen und mögliche Berufskrankheiten. Die Informationen dienen als Hilfestellung ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Bei Unklarheiten ist fachkundige Beratung (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt/-ärztin, Unfallversicherungsträger) einzuholen.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Benzol und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Beispieltätigkeit: Umgang mit Ottokraftstoffen (Arbeiten an kraftstoffführenden Teilen)
- Pflichtvorsorge (Benzol): bei wiederholter Exposition oder wenn eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
- Angebotsvorsorge:
- bei möglicher Exposition
- nachgehende Vorsorge
- BK 1318 (Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol)
- IFA-Praxishilfen: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen – Benzol (Link: DGUV)
- Arbeitsschutz Kompakt Nr. 145 „Arbeiten an Ottokraftstoffsystemen“
- Tätigkeiten mit Hautkontakt zu gebrauchten Motormineralölen gelten als krebserzeugend. Die Diskussion, ob bei geringem PAK-Gehalt (< 50 mg/kg BaP*) eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu fordern ist, ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung ist auf die Möglichkeit der dermalen Exposition gemäß Gefährdungsbeurteilung hinzuweisen.
*gemäß TRGS 905 und TRGS 551
Gefährdung durch Abgase
- Beispieltätigkeiten: Tätigkeiten in Räumen, in denen Abgase insbesondere von Otto- und Dieselmotoren auftreten (Gruben, fehlende Erfassung von Abgasen)
- Pflichtvorsorge: wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Kohlenmonoxid (CO) nicht eingehalten wird
- Angebotsvorsorge:
- wenn der AGW von CO eingehalten wird, aber eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann.
- wenn eine wiederholte Exposition gegenüber krebserzeugenden Dieselrußpartikeln nicht ausgeschlossen werden kann und der AGW für Dieselrußpartikel nicht eingehalten wird.
- nachgehende Vorsorge
- BK 1201 (Erkrankungen durch Kohlenmonoxid)
Asbest
In Altbeständen (Bremsanlagen und Kupplungen) seit dem 01.01.1995 in Deutschland verboten.
Blei
- Beispieltätigkeiten: Schleifen oder Schweißen an bleihaltigen Bauteilen, in Altlacken oder Grundierungen z. B. bei Oldtimern (Bleimennige)
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Lösungsmittel
- Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Bremsenreiniger, Lackieren und Beschichten von Oberflächen, Teilereinigung
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Epoxidharze
- Beispieltätigkeit: Versprühen unausgehärteter Epoxidharze
- Pflichtvorsorge: bei Gesundheitsgefährdung durch Einatmung oder Hautkontakt
- Angebotsvorsorge: -
- BK 4301 (Allergische Atemwegserkrankungen)
- BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe)
- BK 5101 (Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
Isocyanate
- Beispieltätigkeiten: Lackieren, Sprühlackieren, Verwendung von 2-Komponenten-Produkten
- Pflichtvorsorge: wenn die Konzentration in der Luft > 0,05 mg/m³ oder regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
- Angebotsvorsorge: wenn die Konzentration in der Luft ≤ 0,05 mg/m³ oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
- Umgang mit Isocyanaten nur nach Schulung
- BK 1315 (Erkrankungen durch Isocyanate)
- TRGS 430 „Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ (Link: BAuA)
- DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten" (Link: DGUV)
- Fachbereich AKTUELL FBRCI-024 „Diisocyanate und Schulungen" (Link: DGUV)
- BGHM-Themenseite „Lackieren, Beschichten, Trocknen“
- BGHM-Themenseite „REACH-Beschränkung für Tätigkeiten mit Diisocyanaten“
Schweißen und Trennen von Metallen
- Beispieltätigkeiten: Reparaturarbeiten an Fahrzeugkarosserien, Instandsetzungen von Fahrzeugaufbauten, bei denen Schweißarbeiten erforderlich sind.
- Pflichtvorsorge:
- Schweißrauch > 3 mg/m³
- bei wiederholter Exposition gegenüber Schweißrauchen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen nach Anhang Teil 1, Absatz 1 ArbMedVV (z. B. durch Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen)
- Angebotsvorsorge:
- Schweißrauch ≤ 3mg/m³
- bei möglicher Exposition gegenüber Schweißrauchen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen nach Anhang Teil 1, Absatz 1 ArbMedVV
- nachgehende Vorsorge bei krebserzeugenden Gefahrstoffen
- BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe)
- BK 4115 (Lungenfibrose durch Schweißrauche und Schweißgase)
- BK 1103 (Erkrankungen durch Chrom)
- BK 4109 (Bösartige Neubildungen der Atemwege/Lunge durch Nickel)
- BK 4106 (Erkrankungen durch Aluminium)
- BK 4301 (Allergische Atemwegserkrankungen)
- BK 1105 (Erkrankungen durch Mangan)
Gefährdung der Haut
- Beispieltätigkeiten - Feuchtarbeit: Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen (u. a. bei Tätigkeiten an kraftstoffführenden Teilen, Bremsanlagen, Kühlsystemen; Teilereinigung, Ölwechsel, Fahrzeugaufbereitung) im häufigen Wechsel mit Händewaschen.
- Pflichtvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 4 Stunden pro Tag
- Angebotsvorsorge:
- Feuchtarbeit von mehr als 2 und bis 4 Stunden pro Tag
- Exposition gegenüber sonstigen hautsensibilisierend wirkenden Stoffen (z. B. Kunststoffkomponenten, Gummiinhaltsstoffe, Konservierungsstoffe in Reinigungs- und- Lackpflegemitteln, Wachse)
- BK 5101 (Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Lärm
- Beispieltätigkeiten: Karosseriearbeiten, Blechbearbeitung, Einsatz von Schlagschraubern, Reifenmontage, Abgasuntersuchung
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Hand-Arm-Vibration
- Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Schleif- und Poliermaschinen, Verwendung von Schlagschraubern
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Muskel-Skelett-Belastung
- Beispieltätigkeiten: Reifenwechsel, Karosseriearbeiten, Instandhaltungsarbeiten, Körperzwangshaltungen (z. B. Arbeiten über Kopf)
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil