Vorsorgeanlässe bei schweißtechnischen Arbeiten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgebende dazu, Beschäftigte über Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbelastungen und Gesundheit zu beraten.
Können Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden, muss bei bestimmten Auslösekriterien arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden.
Die Auswahl der Vorsorgeanlässe richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der typischen Anlässe und Auslösekriterien für Angebots- und Pflichtvorsorge bei schweißtechnischen Arbeiten. Hinweise auf Vorsorgeanlässe, die darüber hinaus zu prüfen sind, finden sich im allgemeinen Teil.
Nachgehende Vorsorge ist z. B. nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Blei anzubieten.
Außerdem finden Sie hier Hinweise auf weitere themenspezifische Informationen und mögliche Berufskrankheiten. Die Informationen dienen als Hilfestellung ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Bei Unklarheiten ist fachkundige Beratung (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt/-ärztin, Unfallversicherungsträger) einzuholen.
1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Schweißrauche allgemein
- Beispieltätigkeiten: Schweißtechnische Arbeiten, z. B. Metallschutzgasschweißen (MIG-, MAG-Schweißen) und Lichtbogenhandschweißen, autogenes Brennschneiden, thermisches Spritzen, Arbeiten mit Hand-Laser-Maschinen
- Pflichtvorsorge: > 3mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
Beispiele für Verfahren/Tätigkeiten mit hoher Emissionsrate können sein: MAG-Schweißen (insbesondere mit Fülldrähten), Lichtbogenhandschweißen, schweißtechnische Arbeiten in engen Räumen oder Bereichen mit unzureichendem Luftaustausch - Angebotsvorsorge: ≤ 3 mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
Beispiele für Verfahren mit niedriger Emissionsrate können sein: WIG-Schweißen, Unterpulverschweißen (UP-Schweißen)
- BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe)
- BK 4115 (Lungenfibrose durch Schweißrauche und Gase)
- BK 4106 (Erkrankungen durch Aluminium)
- BK 1105 (Erkrankungen durch Mangan)
- BGHM-Thema „Schweißen und verwandte Verfahren“
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“, Hinweise zu den Emissionsraten der verschiedenen Schweißverfahren s. Seite 15 (Link: BAuA)
- AMR 6.7 Pneumokokken-Impfung (Link: BAuA)
- AMR 6.2 Biomonitoring (Link: BAuA)
- “Schweißen im Stahlbau - Spartenbezogene Handlungshilfe für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte” (Link: BAuA)
- DGUV Information 209-096: „Schweißrauchminderung im Betrieb – Schweißrauchminderungsprogramm“
- Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (Link: BAuA)
(siehe Fragen 1.55 und 1.56) - Themenfeld Schweißen von metallischen Werkstoffen (Link: DGUV)
(z. B. Schweißrauchminderung im Betrieb)
Schweißrauche mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- Beispieltätigkeiten: Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen (Edelstähle, nicht rostende Stähle), Widerstandspunktschweißen mit berylliumhaltigen Elektroden, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusatzwerkstoffen
- Pflichtvorsorge: wiederholte Exposition (z. B. Chrom (VI)-, Nickel-, Beryllium-, Cadmiumverbindungen)
- Angebotsvorsorge:
- Exposition nicht ausgeschlossen oder wiederholte Exposition bei Stoffen, die nicht im Anhang Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV aufgeführt sind (z. B. Cobalt und seine Verbindungen)
- nachgehende Vorsorge
- BK 1103 (Erkrankungen durch Chrom)
- BK 1104 (Erkrankungen durch Cadmium)
- BK 1110 (Erkrankungen durch Beryllium)
- BK 4109 (Bösartige Neubildungen der Atemwege/Lunge durch Nickel)
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ (Link: BAuA)
- TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (Link: BAuA)
- AMR Nr. 11.1 „Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B (Link: BAuA)
- AMR 6.7 Pneumokokken-Impfung (Link: BAuA)
- AMR 6.2 Biomonitoring (Link: BAuA)
- “Schweißen im Stahlbau - Spartenbezogene Handlungshilfe für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte” (Link: BAuA)
- Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (ZED) (Link: DGUV)
- Themenfeld “Schweißen von metallischen Werkstoffen” (Link: DGUV)
(z. B. Informationen zur Schweißrauchminderung im Betrieb) - Nachgehende Vorsorge (Link: DGUV)
Stäube
- Beispieltätigkeiten: Bohren, Sägen, Schleifen (Vor- und Nachbereitung von Werkstücken), thermisches Spritzen (pulverförmige Zusatzwerkstoffe), Schweißen
- Pflichtvorsorge:
- wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für einatembaren Staub von 10 mg/m³ überschritten wird,
Beispiel für Verfahren mit hoher Emissionsrate kann sein: Schleifen (Winkelschleifer) zur Schweißnahtvor- und -nachbereitung - wenn der AGW für alveolengängigen Staub von 1,25 mg/m³ überschritten wird,
Beispiele für Verfahren mit hoher Emissionsrate können sein: MAG-Schweißen, Lichtbogenhandschweißen
- wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für einatembaren Staub von 10 mg/m³ überschritten wird,
- Angebotsvorsorge: wenn der AGW eingehalten wird
- BGHM-Themenseite: Staub
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ (Link: BAuA)
(Abbildung 1: Größe der partikelförmigen Gefahrstoffe aus schweißtechnischen Prozessen) - Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (Link: BAuA)
(s. Frage 1.55 und 1.56) - IFA-Report 6/2020 „Arbeitsbedingte Exposition gegenüber der einatembaren und der alveolengängigen Staubfraktion“ (Link: DGUV)
Weitere zu prüfende Anlässe bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fluoride
- Beispieltätigkeiten: Schweißen mit basisch umhüllten Stabelektroden oder fluorhaltigen Fülldrähten, Hartlöten mit fluorhaltigen Flussmitteln
- Pflichtvorsorge: wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1 mg/m³ (einatembare Fraktion) überschritten oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
- Angebotsvorsorge: wenn der AGW eingehalten ist
- BK 1308 (Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen)
- BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe)
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ (Link: BAuA)
(Abbildung 1: Größe der partikelförmigen Gefahrstoffe aus schweißtechnischen Prozessen) - TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Link: BAuA)
- Fachbereich AKTUELL FBHM-066: „Rauche und Gase bei schweißtechnischen Arbeiten – Gesundheitsgefahren“ (Link: DGUV)
- Liste irritativer Arbeitsstoffe (Link: IPA)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge - DGUV-Empfehlungen (Link: DGUV)
(s. „Tabelle Atemwegsreizende Stoffe“)
Lösungsmittel (nicht krebserzeugende Stoffe)
- Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Bremsenreiniger und Kaltreiniger (z. B. n-Hexan), Kleben von Metallen, Teilereinigung (z. B. Ethanol, n-Heptan)
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Isocyanate
- Beispieltätigkeiten: Überschweißen oder Brennschneiden von polyurethanbasierten Beschichtungswerkstoffen, Arbeiten mit unausgehärteten Polyurethan (PUR)-Produkten (z. B. in Klebstoffen, Dämmstoffen, Montageschäumen)
- Pflichtvorsorge: wenn die Konzentration von Isocyanaten in der Luft > 0,05 mg/m³ oder regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
- Angebotsvorsorge: wenn die Konzentration von Isocyanaten in der Luft ≤ 0,05 mg/m³ oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
Atemwegssensibilisierende Gefahrstoffe
- Beispieltätigkeiten: Lichtbogenschweißen von Chrom-Nickel-Stählen, Widerstandspunktschweißen mit berylliumhaltigen Elektroden, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusätzen
- Angebotsvorsorge: bei Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend wirkenden Stoffen, für die keine Pflichtvorsorge nach Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV zu veranlassen ist. (z. B. Cobalt und seine Verbindungen)
- BK 4301 (Allergische Atemwegserkrankungen)
- BK 1110 (Erkrankungen durch Beryllium)
- TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“(Link: BAuA)
- TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ (Link: BAuA)
(siehe Anlage) - DGUV Information 213-033 “Gefahrstoffe in Werkstätten” (Link: DGUV)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge - DGUV Empfehlungen
(s. Tabellen Atemwegssensibilisierende Stoffe)“ - DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (Link: DGUV)
(Kapitel: Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können (E OAE)) - Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Reichenhaller Empfehlung 2024 (Link: DGUV)
Hautsensibilisierende Stoffe
- Beispieltätigkeiten: Thermisches Schneiden von beschichteten Werkstücken (z. B. Formaldehyd), thermisches Spritzen (Cobalt- oder Chrom (VI)-Verbindungen)
- Angebotsvorsorge: bei Exposition gegenüber hautsensibilisierend wirkenden Stoffen, für die keine Pflichtvorsorge nach Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV zu veranlassen ist. (z. B. Formaldehyd, Cobalt und seine Verbindungen)
- BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
2. Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Lärm
- Beispieltätigkeiten: Thermisches Spritzen, Plasmaschweißen- und Schneiden, Ausfugen
Inkohärente künstliche optische Strahlung (UV-, sichtbare und Infrarotstrahlung)
- Beispieltätigkeiten: Lichtbogenschweißen, handgeführtes Laserstrahlschweißen (inkohärente Sekundärstrahlung), Arbeiten mit offener Gasflamme
- Pflichtvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 6 OStrV werden überschritten (z. B. bei Lichtbogenschweißverfahren)
- Angebotsvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 6 OStrV können überschritten werden
- BK 2401 (Grauer Star durch Wärmestrahlung)
- BGHM-Thema „Optische Strahlung“
- TROS IOS Teil 2: Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung (Link: BAuA)
(siehe Tabelle A2.1 für Expositionsgrenzwerte (EGW) für inkohärente optische Strahlung) - IFA-Fachinformationen: Künstliche inkohärent optische Strahlung (Link: DGUV)
- UV-Strahlungsbelastung beim Schweißen, Teilprojekt 1 "Erfassung der UV-Belastung beim Schweißen" (Link: BAuA)
- Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen (Link: BAuA)
- DGUV-Forschung: Projekt-Nr. FF-FP 0439
(s. Abschlussbericht „UV-Strahlung bei der Handlasermaterialbearbeitung“ (DGUV-FP439)“, z. B. Seiten 60/61)
Muskel-Skelett-Belastungen
- Beispieltätigkeiten: anhaltendes Knien bei Schweißarbeiten in beengten Räumen, manuelle Arbeitsprozesse mit häufigen Wiederholungen, z. B. bei der Vor- und Nachbereitung von Werkstücken, Heben und Tragen schwerer Metallteile, Tätigkeiten in extremer Rumpfbeuge
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Vibration
- Beispieltätigkeiten: Hand-Arm-Vibrationen (HAV) durch die Bedienung handgeführter vibrierender Maschinen (z. B. Winkelschleifer) beim Bearbeiten von Schweißnähten
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Hitze
- Beispieltätigkeiten: Schweißarbeiten in und an größeren und vorgewärmten Werkstücken (Gewicht > 0,5 t, Temperatur > 80° C)
- Pflichtvorsorge: Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
- AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können" (Link: BAuA)
- Fachbereich AKTUELL FBVW-505 Klimawandel und Hitzearbeit (Link: DGUV)
- FAQ zu Hitzearbeit (Link: DGUV)
- DGUV Information 213-002 „Hitzearbeit; Erkennen - beurteilen - schützen“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 212-013 „Hitzeschutzkleidung“ (Link: DGUV)
3. Sonstige Anlässe
Elektromagnetische Felder (EMF)
- Beispieltätigkeiten: Widerstandsschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Hochfrequenz-Schweißen von Kunststoffen (Gefährdung besonders schutzbedürftiger Beschäftigter (gemäß § 2 (7) EMFV) beachten, z. B. Träger passiver und aktiver Implantate)
- Wunschvorsorge: ist zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen (§ 5a ArbMedVV)
- BGHM-Fachthema: Elektromagnetische Felder/Praxishilfen bei der Bewertung
- FI 0072 “Praxishilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Elektromagnetische Felder”
- BGHM-Magazin: Elektromagnetische Felder (EMF) beim Schweißen
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF)
- Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (FAQ) (Link: BAuA)
(Abschnitt 3, Frage 3.2)