Vorsorgeanlässe bei schweißtechnischen Arbeiten

Schweißer im Stahlbau
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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgebende dazu, Beschäftigte über Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbelastungen und Gesundheit zu beraten.
Können Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden, muss bei bestimmten Auslösekriterien arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden.
Die Auswahl der Vorsorgeanlässe richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der typischen Anlässe und Auslösekriterien für Angebots- und Pflichtvorsorge bei schweißtechnischen Arbeiten. Hinweise auf Vorsorgeanlässe, die darüber hinaus zu prüfen sind, finden sich im allgemeinen Teil.
Nachgehende Vorsorge ist z. B. nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Blei anzubieten.

Außerdem finden Sie hier Hinweise auf weitere themenspezifische Informationen und mögliche Berufskrankheiten. Die Informationen dienen als Hilfestellung ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Bei Unklarheiten ist fachkundige Beratung (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt/-ärztin, Unfallversicherungsträger) einzuholen.
 

1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Schweißrauche allgemein

  • Beispieltätigkeiten: Schweißtechnische Arbeiten, z. B. Metallschutzgasschweißen (MIG-, MAG-Schweißen) und Lichtbogenhandschweißen, autogenes Brennschneiden, thermisches Spritzen, Arbeiten mit Hand-Laser-Maschinen
  • Pflichtvorsorge: > 3mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
    Beispiele für Verfahren/Tätigkeiten mit hoher Emissionsrate können sein: MAG-Schweißen (insbesondere mit Fülldrähten), Lichtbogenhandschweißen, schweißtechnische Arbeiten in engen Räumen oder Bereichen mit unzureichendem Luftaustausch
  • Angebotsvorsorge: ≤ 3 mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
    Beispiele für Verfahren mit niedriger Emissionsrate können sein: WIG-Schweißen, Unterpulverschweißen (UP-Schweißen)

Schweißrauche mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

  • Beispieltätigkeiten: Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen (Edelstähle, nicht rostende Stähle), Widerstandspunktschweißen mit berylliumhaltigen Elektroden, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusatzwerkstoffen
  • Pflichtvorsorge: wiederholte Exposition (z. B. Chrom (VI)-, Nickel-, Beryllium-, Cadmiumverbindungen)
  • Angebotsvorsorge:
    • Exposition nicht ausgeschlossen oder wiederholte Exposition bei Stoffen, die nicht im Anhang Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV aufgeführt sind (z. B. Cobalt und seine Verbindungen)
    • nachgehende Vorsorge

Stäube

  • Beispieltätigkeiten: Bohren, Sägen, Schleifen (Vor- und Nachbereitung von Werkstücken), thermisches Spritzen (pulverförmige Zusatzwerkstoffe), Schweißen
  • Pflichtvorsorge:
    • wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für einatembaren Staub von 10 mg/m³ überschritten wird,
      Beispiel für Verfahren mit hoher Emissionsrate kann sein: Schleifen (Winkelschleifer) zur Schweißnahtvor- und -nachbereitung
    • wenn der AGW für alveolengängigen Staub von 1,25 mg/m³ überschritten wird,
      Beispiele für Verfahren mit hoher Emissionsrate können sein: MAG-Schweißen, Lichtbogenhandschweißen
  • Angebotsvorsorge: wenn der AGW eingehalten wird

Weitere zu prüfende Anlässe bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Fluoride

  • Beispieltätigkeiten: Schweißen mit basisch umhüllten Stabelektroden oder fluorhaltigen Fülldrähten, Hartlöten mit fluorhaltigen Flussmitteln
  • Pflichtvorsorge: wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1 mg/m³ (einatembare Fraktion) überschritten oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
  • Angebotsvorsorge: wenn der AGW eingehalten ist

  • BK 1308 (Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen)
  • BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe)

Lösungsmittel (nicht krebserzeugende Stoffe)


Isocyanate

  • Beispieltätigkeiten: Überschweißen oder Brennschneiden von polyurethanbasierten Beschichtungswerkstoffen, Arbeiten mit unausgehärteten Polyurethan (PUR)-Produkten (z. B. in Klebstoffen, Dämmstoffen, Montageschäumen)
  • Pflichtvorsorge: wenn die Konzentration von Isocyanaten in der Luft > 0,05 mg/ oder regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
  • Angebotsvorsorge: wenn die Konzentration von Isocyanaten in der Luft ≤ 0,05 mg/ oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist

Atemwegssensibilisierende Gefahrstoffe

  • Beispieltätigkeiten: Lichtbogenschweißen von Chrom-Nickel-Stählen, Widerstandspunktschweißen mit berylliumhaltigen Elektroden, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusätzen
  • Angebotsvorsorge: bei Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend wirkenden Stoffen, für die keine Pflichtvorsorge nach Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV zu veranlassen ist. (z. B. Cobalt und seine Verbindungen)

Hautsensibilisierende Stoffe

  • Beispieltätigkeiten: Thermisches Schneiden von beschichteten Werkstücken (z. B. Formaldehyd), thermisches Spritzen (Cobalt- oder Chrom (VI)-Verbindungen)
  • Angebotsvorsorge: bei Exposition gegenüber hautsensibilisierend wirkenden Stoffen, für die keine Pflichtvorsorge nach Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV zu veranlassen ist. (z. B. Formaldehyd, Cobalt und seine Verbindungen)

2. Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen

Lärm

  • Beispieltätigkeiten: Thermisches Spritzen, Plasmaschweißen- und Schneiden, Ausfugen

Inkohärente künstliche optische Strahlung (UV-, sichtbare und Infrarotstrahlung)

  • Beispieltätigkeiten: Lichtbogenschweißen, handgeführtes Laserstrahlschweißen (inkohärente Sekundärstrahlung), Arbeiten mit offener Gasflamme
  • Pflichtvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 6 OStrV werden überschritten (z. B. bei Lichtbogenschweißverfahren)
  • Angebotsvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 6 OStrV können überschritten werden

Muskel-Skelett-Belastungen

  • Beispieltätigkeiten: anhaltendes Knien bei Schweißarbeiten in beengten Räumen, manuelle Arbeitsprozesse mit häufigen Wiederholungen, z. B. bei der Vor- und Nachbereitung von Werkstücken, Heben und Tragen schwerer Metallteile, Tätigkeiten in extremer Rumpfbeuge
  • Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil

Vibration


Hitze

  • Beispieltätigkeiten: Schweißarbeiten in und an größeren und vorgewärmten Werkstücken (Gewicht > 0,5 t, Temperatur > 80° C)
  • Pflichtvorsorge: Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können

3. Sonstige Anlässe

Elektromagnetische Felder (EMF)

  • Beispieltätigkeiten: Widerstandsschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Hochfrequenz-Schweißen von Kunststoffen (Gefährdung besonders schutzbedürftiger Beschäftigter (gemäß § 2 (7) EMFV) beachten, z. B. Träger passiver und aktiver Implantate)
  • Wunschvorsorge: ist zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen (§ 5a ArbMedVV)