Vorsorgeanlässe im Metallbau

Auszubildende mit einer Schleifmaschine in einer Werkstatt trägt einen Schutzhelm und eine Schutzbrille.
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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgebende dazu, Beschäftigte über Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbelastungen und Gesundheit zu beraten.
Können Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden, muss bei bestimmten Auslösekriterien arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden.
Die Auswahl der Vorsorgeanlässe richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der typischen Anlässe und Auslösekriterien für Angebots- und Pflichtvorsorge im Metallbau. Hinweise auf Vorsorgeanlässe, die darüber hinaus zu prüfen sind, finden sich im allgemeinen Teil.
Nachgehende Vorsorge ist z. B. nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Blei anzubieten.

Außerdem finden Sie hier Hinweise auf weitere themenspezifische Informationen und mögliche Berufskrankheiten. Die Informationen dienen als Hilfestellung ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Bei Unklarheiten ist fachkundige Beratung (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt/-ärztin, Unfallversicherungsträger) einzuholen.
 

Gefahrstoffe

Schweißrauche allgemein

  • Beispieltätigkeiten: Schweißtechnische Arbeiten, z. B. Metallschutzgasschweißen (MIG-, MAG-Schweißen) und Lichtbogenhandschweißen, autogenes Brennschneiden, thermisches Spritzen, Arbeiten mit Hand-Laser-Maschinen
  • Pflichtvorsorge: > 3mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
    Beispiele für Verfahren/Tätigkeiten mit hoher Emissionsrate: MAG-Schweißen (insbesondere mit Fülldrähten), Lichtbogenhandschweißen, schweißtechnische Arbeiten in engen Räumen oder Bereichen mit schlechtem Luftaustausch
  • Angebotsvorsorge: ≤ 3mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
    Beispiele für Verfahren mit niedriger Emissionsrate: WIG-Schweißen, Unterpulverschweißen (UP-Schweißen)

Schweißrauche mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

  • Beispieltätigkeiten: Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen (Edelstähle, nicht rostende Stähle), Widerstandspunktschweißen mit berylliumhaltigen Elektroden, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusatzwerkstoffen
  • Pflichtvorsorge: wiederholte Exposition (Chrom (VI)-, Nickel-, Beryllium-, Cadmiumverbindungen)
  • Angebotsvorsorge:
    • Exposition nicht ausgeschlossen oder wiederholte Exposition bei Stoffen, die nicht im Anhang Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV aufgeführt sind, z. B. Cobalt und Verbindungen
    • nachgehende Vorsorge

Krebserzeugende Metalle

  • Beispieltätigkeiten: Bearbeitung von Oberflächenbeschichtungen mit Chrom-VI Verbindungen, maschinelle Schleifarbeiten an Chrom-Nickel Stählen mit Funkenflug, Werkzeugbau, z. B. Be- und Verarbeitung von Hartmetallen (Cobalt), Herstellung von funkenfreien Werkzeugen (Beryllium)
  • Pflichtvorsorge: wiederholte Exposition (Chrom VI-, Nickel-, Beryllium-, Arsen-, Cadmiumverbindungen)
  • Angebotsvorsorge:
    • Exposition nicht ausgeschlossen oder wiederholte Exposition bei Stoffen, die nicht im Anhang Teil 1 Absatz1 ArbMedVV aufgeführt sind, z. B. Cobalt
    • nachgehende Vorsorge

Stäube


Asbest


Lösungsmittel (nicht krebserzeugende Stoffe)

  • Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Bremsenreiniger und Kaltreiniger (z. B. n-Hexan), Kleben von Metallen, Spachtelarbeiten, Farbspritzen (z. B. Styrol), Teilereinigung und Reinigungsarbeiten von Anlagen und Behältern in allen Branchen (z. B. Ethanol, n-Heptan)
  • Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil

Lösungsmittel (krebserzeugende Stoffe)


Epoxidharze

  • Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Verwendung von Zweikomponentenprodukten (z. B. Zweikomponentenkleber bei der Schraubensicherung oder in 2-K-Lacken)
  • Pflichtvorsorge: bei Gesundheitsgefährdung durch Einatmung oder Hautkontakt
  • Angebotsvorsorge: -

  • BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe)
  • BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)

Isocyanate

  • Beispieltätigkeiten: Sprühlackieren, Arbeiten mit unausgehärteten Polyurethan (PUR)-Produkten (z. B. in Klebstoffen, Dämmstoffen, Montageschäumen oder Beschichtungen)
  • Pflichtvorsorge: wenn die Konzentration in der Luft > 0,05 mg/m3 oder regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
  • Angebotsvorsorge: wenn die Konzentration in der Luft ≤ 0,05 mg/m3 oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist

Blei und anorganische Verbindungen


Atemwegssensibilisierende Gefahrstoffe

  • Beispieltätigkeiten: Vernickeln (Galvanik), Herstellung, Benutzung oder Bearbeitung berylliumhaltiger Werkzeuge, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusätzen
  • Pflichtvorsorge: Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die im Anhang Teil 1 Absatz 1 ArbMedVV genannt sind (z. B. Chrom VI-Verbindungen oder Nickel und Nickelverbindungen)
  • Angebotsvorsorge: bei Exposition und wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, z. B. Cobalt

Hautsensibilisierende Stoffe

  • Beispieltätigkeiten: Bedienen von Galvanikbädern (Chrom und Nickelionen)
  • Pflichtvorsorge: Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die im Anhang Teil 1 Absatz 1 ArbMedVV genannt sind (z. B. Chrom-VI-Verbindungen, Beryllium, Nickel- und Verbindungen)
  • Angebotsvorsorge: bei Exposition gegenüber hautsensibilisierend wirkenden Stoffen, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, z. B. Konservierungs- und Duftstoffe in Reinigungsmitteln oder Inhaltsstoffe wassergemischter Kühl-Schmierstoffe (Isothiazolinone, Kolophonium)

Feuchtarbeit

  • Beispieltätigkeiten: Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten wie z. B. wassergemischte Kühlschmierstoffe (KSS) oder Desinfektionsmittel, Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen im häufigen Wechsel mit Händewaschen
  • Pflichtvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig > 4 h/Tag
  • Angebotsvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig > 2 und < 4 h/Tag

Biologische Arbeitsstoffe (z. B. Bakterien, Viren, Schimmelpilze)

  • Beispieltätigkeiten: Tätigkeiten mit wassergemischten Kühlschmierstoffen (z. B. Entfernen von Biofilmen an Bearbeitungsmaschinen), Instandhaltungsarbeiten in fäkalienhaltigem Abwasser oder in der Abfallwirtschaft
  • Pflichtvorsorge: bei regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigem Abwasser hinsichtlich Hepatitis A
  • Angebotsvorsorge: Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen, z. B. Schimmelpilzen, Bakterien

Physikalische Einwirkungen

Lärm


Muskel-Skelett-Belastungen


Vibration


Inkohärente künstliche optische Strahlung (UV-, sichtbare und Infrarotstrahlung)

  • Beispieltätigkeiten: Lichtbogenschweißen, Arbeiten mit offener Gasflamme, Rissprüfung von Werkstücken
  • Pflichtvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 6 OStrV werden überschritten (z. B. bei Lichtbogenschweißverfahren)
  • Angebotsvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach §6 OStrV können überschritten werden