Vorsorgeanlässe im Metallbau

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgebende dazu, Beschäftigte über Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbelastungen und Gesundheit zu beraten.
Können Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden, muss bei bestimmten Auslösekriterien arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden.
Die Auswahl der Vorsorgeanlässe richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der typischen Anlässe und Auslösekriterien für Angebots- und Pflichtvorsorge im Metallbau. Hinweise auf Vorsorgeanlässe, die darüber hinaus zu prüfen sind, finden sich im allgemeinen Teil.
Nachgehende Vorsorge ist z. B. nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und Blei anzubieten.
Außerdem finden Sie hier Hinweise auf weitere themenspezifische Informationen und mögliche Berufskrankheiten. Die Informationen dienen als Hilfestellung ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Bei Unklarheiten ist fachkundige Beratung (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt/-ärztin, Unfallversicherungsträger) einzuholen.
Gefahrstoffe
Schweißrauche allgemein
- Beispieltätigkeiten: Schweißtechnische Arbeiten, z. B. Metallschutzgasschweißen (MIG-, MAG-Schweißen) und Lichtbogenhandschweißen, autogenes Brennschneiden, thermisches Spritzen, Arbeiten mit Hand-Laser-Maschinen
- Pflichtvorsorge: > 3mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
Beispiele für Verfahren/Tätigkeiten mit hoher Emissionsrate: MAG-Schweißen (insbesondere mit Fülldrähten), Lichtbogenhandschweißen, schweißtechnische Arbeiten in engen Räumen oder Bereichen mit schlechtem Luftaustausch - Angebotsvorsorge: ≤ 3mg/m³ Schweißrauchkonzentration in der Luft (alveolengängige Fraktion),
Beispiele für Verfahren mit niedriger Emissionsrate: WIG-Schweißen, Unterpulverschweißen (UP-Schweißen)
- BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe)
- BK 4115 (Lungenfibrose durch Schweißrauche und Gase)
- BK 4106 (Erkrankungen durch Aluminium)
- BK 1105 (Erkrankungen durch Mangan)
- BGHM-Thema „Schweißen und verwandte Verfahren“
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“, Hinweise zu den Emissionsraten der verschiedenen Schweißverfahren s. Seite 15 (Link: BAuA)
- AMR 6.7 Pneumokokken-Impfung (Link: BAuA)
- AMR 6.2 Biomonitoring (Link: BAuA)
- “Schweißen im Stahlbau - Spartenbezogene Handlungshilfe für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte” (Link: BAuA)
- DGUV Information 209-096: „Schweißrauchminderung im Betrieb – Schweißrauchminderungsprogramm“
- Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (Link: BAuA), siehe Fragen 1.55 und 1.56
- Themenfeld Schweißen von metallischen Werkstoffen (Link: DGUV)
Schweißrauche mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- Beispieltätigkeiten: Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen (Edelstähle, nicht rostende Stähle), Widerstandspunktschweißen mit berylliumhaltigen Elektroden, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusatzwerkstoffen
- Pflichtvorsorge: wiederholte Exposition (Chrom (VI)-, Nickel-, Beryllium-, Cadmiumverbindungen)
- Angebotsvorsorge:
- Exposition nicht ausgeschlossen oder wiederholte Exposition bei Stoffen, die nicht im Anhang Teil 1 Absatz 1 der ArbMedVV aufgeführt sind, z. B. Cobalt und Verbindungen
- nachgehende Vorsorge
- BK 1103 (Erkrankungen durch Chrom)
- BK 1104 (Erkrankungen durch Cadmium)
- BK 1110 (Erkrankungen durch Beryllium)
- BK 4109 (Bösartige Neubildungen der Atemwege/Lunge durch Nickel)
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ (Link: BAuA)
- TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (Link: BAuA)
- AMR Nr. 11.1 „Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B (Link: BAuA)
- “Schweißen im Stahlbau - Spartenbezogene Handlungshilfe für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte” (Link: BAuA)
- DGUV Information 213-033 „Gefahrstoffe in Werkstätten“ (Link: DGUV)
- Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (ZED) (Link: DGUV)
- Themenfeld “Schweißen von metallischen Werkstoffen” (Link: DGUV)
(z. B. Informationen zur Schweißrauchminderung im Betrieb, AMR 6.2 Biomonitoring, AMR 6.7 Pneumokokken-Impfung)
Krebserzeugende Metalle
- Beispieltätigkeiten: Bearbeitung von Oberflächenbeschichtungen mit Chrom-VI Verbindungen, maschinelle Schleifarbeiten an Chrom-Nickel Stählen mit Funkenflug, Werkzeugbau, z. B. Be- und Verarbeitung von Hartmetallen (Cobalt), Herstellung von funkenfreien Werkzeugen (Beryllium)
- Pflichtvorsorge: wiederholte Exposition (Chrom VI-, Nickel-, Beryllium-, Arsen-, Cadmiumverbindungen)
- Angebotsvorsorge:
- Exposition nicht ausgeschlossen oder wiederholte Exposition bei Stoffen, die nicht im Anhang Teil 1 Absatz1 ArbMedVV aufgeführt sind, z. B. Cobalt
- nachgehende Vorsorge
- BK 1103 (Erkrankungen durch Chrom)
- BK 1104 (Erkrankungen durch Cadmium)
- BK 1108 (Erkrankungen durch Arsen)
- BK 4109 (Bösartige Neubildungen der Atemwege/Lunge durch Nickel)
- BK 4107 (Lungenfibrose durch Hartmetallstäube)
- DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten" (Link: DGUV)
- IFA - Praxishilfen: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (Link: DGUV)
- TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ (Link: BAuA)
- TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (Link: BAuA)
- AMR Nr. 11.1 „Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B (Link: BAuA)
- Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (ZED) (Link: DGUV)
Stäube
- Beispieltätigkeiten: Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen und Schneiden von Werkstücken, Abrissarbeiten, Montagetätigkeiten auf Baustellen
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Asbest
- Beispieltätigkeiten: Abbruch und Sanierungsarbeiten von Dächern oder Heizkörperverkleidungen
- Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Lösungsmittel (nicht krebserzeugende Stoffe)
- Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Bremsenreiniger und Kaltreiniger (z. B. n-Hexan), Kleben von Metallen, Spachtelarbeiten, Farbspritzen (z. B. Styrol), Teilereinigung und Reinigungsarbeiten von Anlagen und Behältern in allen Branchen (z. B. Ethanol, n-Heptan)
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Lösungsmittel (krebserzeugende Stoffe)
- Beispieltätigkeiten: Instandhaltungsarbeiten an geschlossenen Anlagen mit Trichlorethen bei der Entfettung von Metallteilen
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Epoxidharze
- Beispieltätigkeiten: Arbeiten mit Verwendung von Zweikomponentenprodukten (z. B. Zweikomponentenkleber bei der Schraubensicherung oder in 2-K-Lacken)
- Pflichtvorsorge: bei Gesundheitsgefährdung durch Einatmung oder Hautkontakt
- Angebotsvorsorge: -
- BK 4302 (Obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe)
- BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
Isocyanate
- Beispieltätigkeiten: Sprühlackieren, Arbeiten mit unausgehärteten Polyurethan (PUR)-Produkten (z. B. in Klebstoffen, Dämmstoffen, Montageschäumen oder Beschichtungen)
- Pflichtvorsorge: wenn die Konzentration in der Luft > 0,05 mg/m3 oder regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
- Angebotsvorsorge: wenn die Konzentration in der Luft ≤ 0,05 mg/m3 oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist
Blei und anorganische Verbindungen
- Beispieltätigkeiten: Bearbeitung von Werkstücken mit Blei in Beschichtungen oder als Legierungsbestandteil, z. B. Strahlarbeiten auf Baustellen
- Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Atemwegssensibilisierende Gefahrstoffe
- Beispieltätigkeiten: Vernickeln (Galvanik), Herstellung, Benutzung oder Bearbeitung berylliumhaltiger Werkzeuge, thermisches Spritzen mit cobalthaltigen Spritzzusätzen
- Pflichtvorsorge: Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die im Anhang Teil 1 Absatz 1 ArbMedVV genannt sind (z. B. Chrom VI-Verbindungen oder Nickel und Nickelverbindungen)
- Angebotsvorsorge: bei Exposition und wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, z. B. Cobalt
- BK 4301 (Allergisierende Atemwegserkrankungen)
- TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“ (Link: BAuA)
- DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten" (Link: DGUV)
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, siehe Tabelle atemwegssensibilisierende Stoffe (Link: DGUV)
Hautsensibilisierende Stoffe
- Beispieltätigkeiten: Bedienen von Galvanikbädern (Chrom und Nickelionen)
- Pflichtvorsorge: Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die im Anhang Teil 1 Absatz 1 ArbMedVV genannt sind (z. B. Chrom-VI-Verbindungen, Beryllium, Nickel- und Verbindungen)
- Angebotsvorsorge: bei Exposition gegenüber hautsensibilisierend wirkenden Stoffen, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, z. B. Konservierungs- und Duftstoffe in Reinigungsmitteln oder Inhaltsstoffe wassergemischter Kühl-Schmierstoffe (Isothiazolinone, Kolophonium)
- BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
Feuchtarbeit
- Beispieltätigkeiten: Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten wie z. B. wassergemischte Kühlschmierstoffe (KSS) oder Desinfektionsmittel, Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen im häufigen Wechsel mit Händewaschen
- Pflichtvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig > 4 h/Tag
- Angebotsvorsorge: Feuchtarbeit von regelmäßig > 2 und < 4 h/Tag
- BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen)
Biologische Arbeitsstoffe (z. B. Bakterien, Viren, Schimmelpilze)
- Beispieltätigkeiten: Tätigkeiten mit wassergemischten Kühlschmierstoffen (z. B. Entfernen von Biofilmen an Bearbeitungsmaschinen), Instandhaltungsarbeiten in fäkalienhaltigem Abwasser oder in der Abfallwirtschaft
- Pflichtvorsorge: bei regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigem Abwasser hinsichtlich Hepatitis A
- Angebotsvorsorge: Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen, z. B. Schimmelpilzen, Bakterien
- BK 4201 (Allergische Erkrankungen der Lungenbläschen)
- BK 4301 (Allergische Atemwegserkrankungen)
- DGUV- Information 209-051: "Keimbelastung wassergemischter Kühlschirmstoffe“
- DGUV Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“
- DGUV Information 209-054 „Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie“
- Berufsbedingte exogen allergische Alveolitis-IPA-Journal 01/2020 (Link: DGUV)
Physikalische Einwirkungen
Lärm
- Beispieltätigkeiten: Zuschneiden und Sägen von Metallen, Betreiben von Pressen, Druckluftarbeiten, thermisches Spritzen, Plasmaschweißen- und Schneiden
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Muskel-Skelett-Belastungen
- Beispieltätigkeiten: anhaltendes Knien bei Schweißarbeiten in beengten Räumen, repetitive manuelle Tätigkeiten z. B. bei der Vor- und Nachbereitung von Werkstücken, Heben und Tragen schwerer Metallteile
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Vibration
- Beispieltätigkeiten:
- Für Hand-Arm -Vibrationen (HAV): Bedienung vibrierender Maschinen (z.B. Niethämmer, Schleifmaschinen)
- Für Ganz-Körper-Vibration (GKV): Gabelstaplerfahren auf unebenem Grund
- Weitere Informationen: Vorsorgeanlässe in der Holz- und Metallbranche, allgemeiner Teil
Inkohärente künstliche optische Strahlung (UV-, sichtbare und Infrarotstrahlung)
- Beispieltätigkeiten: Lichtbogenschweißen, Arbeiten mit offener Gasflamme, Rissprüfung von Werkstücken
- Pflichtvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 6 OStrV werden überschritten (z. B. bei Lichtbogenschweißverfahren)
- Angebotsvorsorge: Expositionsgrenzwerte (EGW) nach §6 OStrV können überschritten werden