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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 145

Arbeiten an Ottokraftstoffsystemen

Pkw mit Kraftstoffsystem
© BGHM

Der Umgang mit Fahrzeugen in den Fahrzeuginstandhaltungsbetrieben birgt eine Reihe von potenziellen Gefährdungen. Abgesehen von den offensichtlichen Themen wie Fahrzeuge auf Hebebühnen (siehe auch Arbeitsschutz Kompakt Nr. 047 von 08/2016) sind auch die Aspekte Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefahren im Umfeld der Fahrzeuge sehr wichtig.

Vor den Arbeiten:

  • Es muss eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Kraftstoffsystemen erstellt und umgesetzt werden.
  • Arbeiten an Kraftstoffsystemen müssen Teil der regelmäßigen Unterweisungen sein (mindestens einmal jährlich). Unterweisungen sind zu dokumentieren.
  • Sicherheitsdatenblätter für Ottokraftstoff müssen bereitgestellt werden.
  • Geeignete Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmitteln inkl. Hautschutzplan sind bereitzustellen und zu benutzen.
  • Geeignete, mängelfreie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist bereitzustellen und zu benutzen, zum Beispiel kraftstoffbeständige Chemikalien-Schutzhandschuhe.
  • Kraftstoff ist eine elektrisch schlecht leitende Flüssigkeit, die elektrische Potenziale aufbauen kann, zum Beispiel durch Reibung beim Auslaufen oder Umfüllen. Elektrische Potenziale können zu einer elektrostatischen Entladung und einer Zündung der brennbaren Gase führen. Zur Vermeidung einer elektrostatischen Entladung muss ein Potenzialausgleich sichergestellt werden.
  • Geeignete Löscheinrichtungen müssen bereitgestellt werden( siehe ASR 13/1,2 „Feuerlöscheinrichtungen“).
  • In Arbeitsbereichen, in denen mit Ottokraftstoff gearbeitet wird, ist das Rauchen nicht zulässig.
Verbotszeichen Rauchen verboten
© BGHM
  • Ottokraftstoff kann bis zu 1 Vol % Benzol enthalten, das als krebserregender (kanzerogener) Stoff klassifiziert ist. Hautkontakt mit und Inhalation von Benzol muss vermieden werden.
  • Ottokraftstoff zählt zur Gruppe der entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie Flam. Liq. 2 (H225). Arbeiten dürfen nur starten, wenn sichergestellt ist, dass sich Kraftstoffdämpfe nicht entzünden können.
  • Wenn mit einer „gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre“ zu rechnen ist, ist ein Explosionsschutz-Dokument zu erstellen.
Verbotszeichen Keine Offene Flamme
© BGHM

Während der Arbeiten:

  • Freigesetzte Kraftstoffe führen zu Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre; wirksame Zündquellen fernhalten (z. B.: Feuer, Rauchen, offenes Licht, elektrostatische Entladung).
  • Um die Atemluft von gesundheitsgefährlichen Gasen freizuhalten, muss bei Bedarf (z. B. in Arbeitsgruben) auch eine technische Lüftung (sechsfacher Luftwechsel je Stunde) eingesetzt werden. Dazu sind die Vorgaben der DGUV Regel 109-009 „Fahrzeug-Instandhaltung“ zu beachten.
  • Austretende Kraftstoffe/Kraftstoffdämpfe (z. B. bei geöffnetem Tank) sind unmittelbar an der Austritts-Stelle zu erfassen oder abzusaugen. In der Werkstatt muss ein dreifacher Luftwechsel je Stunde sichergestellt werden.
  • Das Abklemmen von Kraftstoffleitungen darf nur im flexiblen Bereich erfolgen.
  • Dichtes Verschließen offener Leitungen/Anschlüsse muss sichergestellt werden.
  • Ottokraftstoff-Gase sind schwerer als Luft, sie sammeln sich an der tiefsten Stelle in der Werkstatt, daher sind Arbeiten an Kraftstoffsystemen über Arbeitsgruben/Unterfluranlagen verboten. Dort ist die Arbeit nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel, wenn keine Hebebühne vorhanden ist.
  • Ausgelaufener Ottokraftstoff kann in Gruben wegen der fehlenden/unzureichenden Belüftung eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dazu sind schon geringe Mengen ausreichend (z. B. 2 cl (Schnapsglas) auf 200 l (leeres Ölfass)). Diese Mengen können z. B. durch das Entleeren von Kraftstoffbehältern oder undichten Kraftstoffleitungen freigesetzt werden.
  • Zum trockenen Ausbau von Kraftstofffiltern sind spezielle Werkzeuge zu nutzen.
  • Beim Zugang über den Gepäckraum (kleiner Raum mit geringer Lüftung) gilt besondere Vorsicht im Umgang mit Kraftstoffdämpfen.
  • Bei Arbeiten am Tank ist der Kraftstoff so weit abzusaugen, dass die auszubauenden Teile nicht mehr in Kraftstoff schwimmen.
  • Bei der Tankentleerung ist der Kraftstoff grundsätzlich mit geeigneten Geräten abzusaugen. Tankentleerungsgeräte (mit Gaspendelanlage) verhindern das Austreten brennbarer Gase.
  • Entnahme-Öffnungen müssen nach dem Ablassen direkt wieder verschlossen werden.
  • Bei einer Öffnung des Kraftstoffsystems ist der System- Druck kontrolliert abzubauen (Herstellerangaben berücksichtigen).
  • Eine Entzündungsgefahr (z. B. beim Schweißen in unmittelbarer Nähe) muss durch Ausbau des Tanks oder Inertisierung oder Schutz vor Funkenflug und Strahlungswärme verhindert werden.

Nach den Arbeiten:

  • Mit Kraftstoff getränkte Kleidung muss sofort gewechselt werden.
  • Bei Überschreitung der Auslöseschwelle (Hautkontakt) für Benzol ist arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich.

Weitere Informationen

Stand: 11/2021