Arbeitsmittel - Druckgasbehälter - Aufstellung

Für sicheren Betrieb müssen die ortsbeweglichen Druckgasbehälter so aufgestellt sein, dass sie weder mechanisch noch thermisch beschädigt werden können und sich nicht unter der Erdgleiche befinden.

Sowohl angeschlossene als auch Reserveflaschen sind gegen Umfallen zu sichern. Bewährt haben sich dafür feststehende oder fahrbare Gestelle, Schellen oder Ketten.

Druckgasbehälter dürfen nicht erhitzt werden: Es ist nicht zulässig, die Druckgasbehälter in unmittelbarer Nachbarschaft von Schmiedefeuern, Öfen, Heizkörpern aufzustellen und zu lagern oder sie durch Flammen, Lichtbogen oder Heißluftgebläse zu erhitzen.