Optische Strahlung

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Physikalisch wird optische Strahlung nach ihren Wellenlängenbereichen unterschieden. Zur optischen Strahlung gehört der kurzwellige ultraviolette (UV), der sichtbare (VIS) und der längerwellige infrarote (IR) Bereich.

Künstliche optische Strahlung kann als inkohärente Strahlung beispielsweise aus dem Lichtbogen beim Schweißprozess oder aus feuerflüssigen Massen emittiert werden. Als Laserstrahlung tritt sie kohärent auf. Sonnenstrahlung ist als Gefährdungsfaktor bei Arbeiten im Freien von Bedeutung. 

Grafik: BAuASpektralbereiche der optischen Strahlung

Biologische Wirkung optischer Strahlung:

Durch die Einwirkung künstlicher optischer Strahlung können wellenlängen- und dosisabhängig verschiedene Gefährdungen für Haut und Augen bestehen:

Wirkungen auf die Haut:

  • akute Schädigung der Haut wie Erythembildung, Verbrennung, Photoallergien
  • langfristige (chronische) Schädigung der Haut wie beschleunigte Prozesse der Hautalterung, Präkanzerosen und Hautkrebs

Wirkungen auf das Auge:

  • Horn- und Bindehautentzündung („Verblitzen der Augen“),
  • Katarakt (Linsentrübung), 
  • photochemische oder photothermische Schädigung der Netzhaut, 
  • Verbrennung von Hornhaut oder Netzhaut

Weiterführende Informationen und Downloads

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