Winden, Hub- und Zuggeräte

Winden, Hub- und Zuggeräte dienen dem Heben, Senken, Ziehen, Spannen oder Drücken von Lasten mittels:

  • Seilen durch – Trommeln, – Triebscheiben, – Spille, – Klemmbacken oder von Hand über Rollen
  • Ketten durch – Kettensterne, – Kettennüsse, – Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen
  • Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke.

Ihre Anwendung finden Winden, Hub- und Zuggeräte in nahezu allen Branchen und in einer weiten Palette von einfachen bis hin zu hoch-anspruchsvollen Ausführungsformen.

Achtung!

  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Handhebelzügen als Anschlagmittel ist unzulässig (siehe hierzu das Positionspapier unter dem Fach-Thema Handhebelzüge).
  • Elektrokettenzüge ohne Fahrwerk unterliegen der DGUV Vorschrift 54.    
  • Werden Elektrokettenzüge mit mind. einer zusätzlichen Bewegungsrichtung zur Hubrichtung ausgestattet ( z.B. durch Anbringen eines Fahrwerks), so werden sie zu Kranen und unterliegen der DGUV Vorschrift 52.
Hebelzug
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