Arbeitssicherheit durch Instandhaltung von Arbeitsmitteln

Geplante Wartungen, fachgerechte Instandsetzungen, technische Verbesserungen, regelmäßige Inspektionen und sicherheitstechnische Prüfungen der betrieblichen Anlagen beeinflussen die Arbeitssicherheit an allen Produktionsarbeitsplätzen maßgeblich.

§10 (1) BetrSichV: „Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nach Satz 1 sind unverzüglich durchzuführen und die dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.“

Instandhaltungsstrategien/-arten

Das Ziel der Instandhaltung ist die Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen.

Die grundsätzliche Zielsetzung der Instandhaltung kann mit verschiedenen Strategien realisiert werden.

Korrektive Instandhaltung wird nach der Fehlererkennung ausgeführt, um eine Einheit in einen Zustand zu bringen, in dem sie eine geforderte Funktion erfüllen kann.

Präventive Instandhaltung wird in festgelegten Abständen oder nach vorgeschriebenen Kriterien ausgeführt, um die Ausfallwahrscheinlichkeit oder die Wahrscheinlichkeit einer eingeschränkten Funktionserfüllung einer Einheit zu vermindern.

Zustandsorientierte Instandhaltung zählt zur präventive Instandhaltung. Sie ist eine Kombination aus Zustandsüberwachung, Konformitätsprüfung, Prüfverfahren, Analysen und beinhaltet die daraus resultierenden Instandhaltungsmaßnahmen.

Instandhaltungsarten (Quelle: DGUV Information 209-015)Bild 1 Instandhaltungsarten (Quelle: DGUV Information 209-015)