Nachgehende Vorsorge

Der Arbeitgeber hat Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Beendigung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Stoffen, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, nachgehende Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses kann der Arbeitgeber diese Verpflichtung auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übertragen.
Er überlässt ihm die erforderlichen Unterlagen in Kopie, sofern die oder der Beschäftigte eingewilligt hat.

Anlässe bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall können sein:

  • Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einem Gefahrstoff, sofern der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff oder ein Gemisch der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist oder,
  • Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden
  • Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei oder anorganischen Bleiverbindungen
  • Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen nach Absatz 1, Nummer 2, Buchstabe i des Anhangs zur ArbMedVV.

Organisationsdienste

Um die arbeitsmedizinische Vorsorge von Versicherten nach der Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen und Einwirkungen auch über das Beschäftigungsende hinaus sicherzustellen, betreiben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung diese Organisationsdienste:

Unter dem Logo DGUV Vorsorge haben sich alle Organisationsdienste und Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen. Sie verfolgen das Ziel, die vorhandenen Organisationsdienste in ein übergreifendes Vorsorgeportal zu installieren, das die bedarfsgerechte Organisation und Dokumentation der jeweiligen nachgehenden Vorsorgen ermöglicht.

Kostenübernahme durch BGHM

Mit der Übertragung der nachgehenden Vorsorge übernimmt die BGHM die daraus entstehenden Kosten. Damit entfallen für den ehemaligen Arbeitergeber

  • die Kosten der ärztlichen Untersuchungen,
  • die Reisekosten zu den Untersuchungen und
  • im Einzelfall Verdienstausfall.

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: nachgehende-vorsorge@bghm.de