Tag gegen Lärm – auch am Arbeitsplatz

Gehörschutz; © Christian Schwier/ stock.adobe.com

Mit dem STOP-Prinzip Gefährdungen im Betrieb minimieren

Lärm begleitet uns im Alltag. Häufig wird er jedoch nicht bewusst als solcher wahrgenommen. Wer denkt zum Beispiel beim leisen, dauerhaften und vor allem gewohnten Summen einer Maschine an Lärm? Dabei kann unerwünschter Hörschall jedes Pegels bei Personen zu Störungen, Beeinträchtigungen oder gar Gesundheitsschäden führen. Der internationale Tag gegen Lärm am 24. April möchte deshalb für die Lärmproblematik sensibilisieren und Wissen zu Ursachen, möglichen Folgen und passenden Maßnahmen zur Lärmreduzierung vermitteln.

Auch am Arbeitsplatz sind Beschäftigte unerwünschten und gesundheitsschädigenden Geräuschbelastungen ausgesetzt, die sich neben Hörschäden zudem auf andere Aspekte der Gesundheit auswirken können. Lärmschwerhörigkeit ist seit Jahren eine der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Und schon alltägliche Lärmpegel in der Lautstärke von Gesprächen können auf Dauer negative Konsequenzen für das Herz-Kreislaufsystem haben. Folgen können unter anderem Bluthochdruck oder Stress sein.

Zahlreiche Geräusch- und Lärmquellen findet man auch in den Branchen Holz und Metall. Um möglichen gesundheitlichen Folgen für die Beschäftigten entgegenzuwirken, gibt es das sogenannte STOP-Prinzip. Gefährdungen in allen Bereichen des Arbeitsschutzes, und damit auch die durch Lärm, sollen dabei mit einer gezielten Rangfolge von Arbeitsschutzmaßnahmen minimiert werden. Während beim Lärm Schutzmaßnahmen ab einem Tagesexpositionspegel von 80 dB(A) vorgeschrieben sind, müssen auch gesundheitsschädigende Lärmquellen unterhalb dieses Werts betrachtet und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen werden.

Das STOP-Prinzip im Detail

Substitution:Wo immer möglich, sollten laute Arbeitsverfahren oder Maschinen durch leisere Alternativen ersetzt werden
Technische Maßnahmen:Lärmminderungsmaßnahmen, die direkt an der Schallquelle ansetzen, zeigen meistens die größte Wirkung. Beispiel dafür ist eine gut ausgeführte Kapselung. Solche Kapselungen können Lärmpegel um bis zu 30 dB(A) reduzieren.
Organisatorische Maßnahmen:Wenn möglich, sollten lärmintensive Arbeiten in eine Zeit verlegt werden, in der nur wenige Beschäftigte anwesend sind.
Persönliche Maßnahmen:Ist Gehörschutz erforderlich, müssen Arbeitgeber diesen zur Verfügung stellen. Dabei sollte der Gehörschutz für die jeweilige Lärmsituation möglichst optimal ausgewählt sowie auf Tragekomfort geachtet werden

Die BGHM unterstützt Betriebe

Mit der im November 2022 gestarteten Präventionskampagne „Laut ist out“ hat die BGHM es sich als Ziel gesetzt, für die Verhütung von lärmbedingten Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz in Betrieben zu sensibilisieren. Auszubildene und junge Beschäftigte, die über die Gefahren von Arbeitslärm frühzeitig aufgeklärt werden sollten, stehen im Fokus der Kampagne. Denn eine Hörschädigung beginnt häufig bereits in jungen Jahren. Auf der „Laut-ist-out!“-Webseite finden Arbeitsschutzverantwortliche Informationen, Unterweisungshilfen oder Plakate und kurze Animationen zum Herunterladen – ideal für die nächste Lärmunterweisung.