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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 128

Defibrillation

Der „plötzliche Herztod“ stellt die Todesursache Nummer 1 in der westlichen Welt dar. Direkte Ursache für den „plötzlichen Herztod“ ist in den meisten Fällen Herzkammerflimmern. Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung. Je früher defibrilliert wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Herz-Kreislauf-Stillstand von Patienten und Patientinnen überlebt wird.

Medizinproduktehersteller haben Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) entwickelt, die auch von Laien bedient werden können, so dass noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes defibrilliert werden kann.

Die DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ verdeutlicht den Betrieben ausführlich die Einsatzmöglichkeiten und organisatorischen Rahmenbedingungen, erläutert die AED-Gerätetechnik in einfacher Weise und erklärt die nötige Qualifizierung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Wirkungsweise der Defibrillation

Die Defibrillation hat zum Ziel, das Herzkammerflimmern zu beenden. Dazu wird ein Elektroschock über zwei auf den Brustkorb der betroffenen Person geklebten Elektroden verabreicht. Nach einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelegung mit Defibrillation kann das Herz wieder geordnet schlagen.

Durchführung der Automatisierten Externen Defibrillation

Ersthelferinnen und Ersthelfer führen die Defibrillation mit AED durch. Ihre Handhabung ist einfach und sie haben nur wenige Bedienungselemente. AED haben zwei Flächenelektroden, die auf den Brustkorb fest aufgebracht werden müssen. Alle erforderlichen Bedienschritte werden über eine Sprachsteuerung per Ansage und/oder über gut sichtbare Text- oder Piktogrammhinweise vermittelt. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe durch die anwendende Person oder das Gerät ist ausgeschlossen. Denn nur, wenn der AED ein Herzkammerflimmern sicher erkannt hat, gibt er den Elektroschock frei. Selbstverständlich muss, wie bei jedem Notfall, auch beim Einsatz eines AED sofort der Rettungsdienst gerufen werden, damit frühzeitig die erweiterten Maßnahmen eingeleitet werden können.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Qualifizierung der Ersthelferinnen und Ersthelfer

Auch wenn grundsätzlich ein AED von jeder Person angewendet werden kann, sollte die praktische Anwendung des AED im Unternehmen vorzugsweise durch die betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgen.

Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Im Rahmen der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung erlernen die Ersthelferinnen und Ersthelfer die Basismaßnahmen der Wiederbelebung und erwerben grundlegende Kenntnisse zum AED.

Unterweisung der Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, in den sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden.

Unterweisung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Rahmen der jährlichen Unterweisung über Erste Hilfe im Betrieb (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sind alle Beschäftigten zusätzlich über die Standorte der AED und die Erreichbarkeit der Ersthelferinnen und Ersthelfer zu informieren.

Ärztliche Fachaufsicht

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin den Unternehmer oder die Unternehmerin bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb beraten und unterstützen. Dazu gehört auch die Implementierung von AED.

Betriebsanweisung

Bei der Erstellung der Betriebsanweisung sind besonders die Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung des Geräts zu beachten. Eine Musterbetriebsanweisung für einen AED kann unter www.dguv.de, Webcode: d1028611 heruntergeladen werden und muss betriebs- und gerätespezifisch angepasst werden.

Weitere Informationen:

Stand: 12/2020