UV-Schutzmittel

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Beschäftigte, die Tätigkeiten im Freien verrichten, sind vor allem im Sommer der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Ungeschützt können dadurch akute und chronische Schäden an Haut und Augen entstehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben daher die Sonnenstrahlung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und gefährdungsabhängig geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip abzuleiten. 

Nach dem Ausschöpfen technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen stellt die Bekleidung die wichtigste persönliche Schutzmaßnahme dar. Für Körperteile, die nicht von der Kleidung und persönlicher Schutzausrüstung bedeckt werden können z. B. das Gesicht sind UV-Schutzmittel (Sonnenschutzmittel) die ergänzende Maßnahme zur Minimierung der Gefährdungen durch Sonnenstrahlung. Sie sind von den Arbeitgeberinnen oder den Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu den Gesundheitsgefahren durch Sonnenstrahlung, der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und der Arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten Sie auf unserer Internetseite Sonnenstrahlung.

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