Gefahrstoffe in der Holzbranche

Genauso vielfältig wie das Spektrum der in der Holzbranche durchgeführten Arbeiten und der hergestellten Endprodukte ist auch der Einsatz hierzu verwendeter Stoffe und Materialien. Bei einem Teil hiervon handelt es sich auch - meist schon an der Kennzeichnung auf dem Gebinde erkennbar - um Gefahrstoffe. Gefahrstoffe können aber auch erst bei bestimmten Verarbeitungsschritten gebildet werden. Ein Beispiel sind Massivhölzer, die selbst keine Gefahrstoffe darstellen, wohl aber häufig deren Stäube.

Die Stäube einiger Hölzer wie z.B. Palisander oder Abachi können allergische Reaktionen der Haut oder der Atemwege hervorrufen. Hartholzstäube sind als krebserregend eingestuft, sie können eine bestimmte Form von Nasenkrebs verursachen (Adenokarzinome der inneren Nase). Von aufgewirbelten Stäuben kann auch eine Explosionsgefahr ausgehen. Das Fehlen einer Kennzeichnung bedeutet daher nicht, dass kein Gefährdungspotential vorliegt.

Gefährdungsbeurteilung

Vom Arbeitgeber sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten festzulegen. Voraussetzung hierfür sind möglichst umfassende Informationen zu den verwendeten Produkten und Materialien.

Gefahrstoffe im Holzhandwerk

Eine Gefahrstoffproblematik kann im Holzhandwerk beispielsweise beim Umgang mit den folgenden Produkten und Materialien bestehen:

Hölzer und Holzwerkstoffe

Holzstäube (Harthölzer wie z.B. Buche und Eiche, Exotenhölzer wie z.B. Abachi, Palisander, Teak, Mahagoni u.a., Verwendung von Althölzern), Inhaltsstoffe von Plattenmaterialien wie z.B. Span-, MDF-, Sperrholz- und sonstigen Platten (z.B. Formaldehyd-Harnstoff-Harze)

Kleber und Leime

Schmelzkleber auf Polyurethanbasis (isocyanathaltig), lösemittelhaltige Kleber, Furnierleime (häufig Harnstoff-Formaldehydharz-Basis), Weißleime (meist wässrige Dispersionen ohne Kennzeichnung), Sekundenkleber (methaycrylatbasiert)

Oberflächenbehandlungsmittel

Lösemittelhaltige Lacke (Ein- und Zweikomponentenlacke, meist isocyanathaltige Polyurethansysteme), Grundierungen, Lasuren, holzschutzmittelhaltige Systeme (z.B. in der Holzfensterfertigung, im Sägewerk), wässrige Lacksysteme ("Wasserlacke"), lösemittelhaltige und wässrige Beizen, Öle und Wachse, lösemittelhaltige Verdünnungen und Reiniger, Abbeizmittel, Bleichmittel; Spachtelmassen, Lackstäube bei Schleifarbeiten (z. B. Zwischenschliff)

Holzersatzwerkstoffe

Stäube von polymergebunden Mineralwerkstoffen auf Acrylatbasis z.B. für Bad- und Kücheneinrichtungen („Kunststein“) und bei der Fertigung verwendete Hilfsmaterialien wie z.B. Klebstoffe (häufig Zweikomponentenklebstoffe auf Polyesterbasis)

Montagematerialien

Montageschäume auf Polyurethanbasis, Dichtstoffe (Silicon- oder Acrylbasis)

Altlasten bei Renovierungen und Sanierungen

Asbest z.B. in Bodenbelägen, Wandverkleidungen und als Bestandteil von Putzen oder Spachtelmassen, Holzschutzmittel wie Pentachlorphenol (PCP) z.B. in Wand- und Deckenverkleidungen auch im Innenbereich, Blei in alten Anstrichen z.B. von Fenstern und Türen, alte Mineralwolle z.B. bei Dachausbauten, steinkohlenteerhaltige Parkettklebstoffe (enthalten Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe PAK/PAH).

Informationsquellen, Gefahrstoffverzeichnis, Ersatzstoffprüfung

Die wichtigste Informationsgrundlage ist das Sicherheitsdatenblatt, welches der Händler bzw. Hersteller bereitzustellen hat. Im Sicherheitsdatenblatt sind Angaben zu Kennzeichnung, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten.

Entscheidend für die Beurteilung von Gefährdungen sind neben den grundlegenden Produkteigenschaften auch die eingesetzten Mengen. Für einen Überblick ist ein Gefahrstoffverzeichnis hilfreich, das mindestens Angaben zum Produkt (Bezeichnung, Hersteller, Kennzeichnung), den Arbeitsbereich, in dem es eingesetzt wird (z.B. Lackiererei), und die Verbrauchsmenge (z.B. Jahresverbrauch, nicht die Lagermenge) enthält und das regelmäßig aktualisiert wird. Bei diesem Schritt der Bestandserfassung empfiehlt es sich, eine Prüfung anzuschließen, ob ein Ersatz von Produkten durch weniger gefährliche Produkte sinnvoll durchführbar ist.

Schutzmaßnahmen

Auf der Grundlage des Verzeichnisses und der Art und Weise des Umgangs mit den Produkten und Materialien sind Festlegungen zu Schutzmaßnahmen und Regelungen für den Umgang zu treffen. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • Technische Maßnahmen
    z. B. räumliche Ausstattung (z.B. von Maschinen- und anderen Arbeitsräumen, Lager), Absaugung von Maschinen und Anlagen, Handmaschinen mit Absaugung.
  • Organisatorische und persönliche Maßnahmen
    z. B. Erstellung von Betriebsanweisungen, Arbeitsorganisation, Unterweisung der Beschäftigten, persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen und die Anwendung überwachen, hygienische Maßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge.

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