Enge Räume

Arbeiten in engen Räumen müssen vom Unternehmer selbst oder einer vom Unternehmen beauftragten, fachlich geeigneten Person (Aufsichtführende) beaufsichtigt und geleitet werden.

Die vor Aufnahme der Arbeiten festzulegenden Maßnahmen umfassen u. a.:

  • die Auswahl und Unterweisung der Mitarbeiter
  • das Abstellen eines Sicherungspostens
  • die Ermittlung der Gefährdungen und Abschätzung sowie Bewertung der damit verbundenen Risiken
  • die Ermittlung, ob die zulässigen Luftgrenzwerte eingehalten sind bzw. dauerhaft eingehalten werden
  • die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte
  • die Festlegung der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen
  • Berücksichtigung von Notfall- und Rettungsmaßnahmen
  • die Ausstellung eines Erlaubnisscheines oder einer Betriebsanweisung

Muster-Erlaubnisscheine sind unter „Formulare“ auf dieser Seite hinterlegt.

Weiterführende Informationen und Downloads