Stichwortverzeichnis

Enge Räume
Arbeiten in engen Räumen müssen vom Unternehmer selbst oder einer vom Unternehmen beauftragten, fachlich geeigneten Person (Aufsichtführende) beaufsichtigt und geleitet werden.
Die vor Aufnahme der Arbeiten festzulegenden Maßnahmen umfassen u. a.:
- die Auswahl und Unterweisung der Mitarbeiter
- das Abstellen eines Sicherungspostens
- die Ermittlung der Gefährdungen und Abschätzung sowie Bewertung der damit verbundenen Risiken
- die Ermittlung, ob die zulässigen Luftgrenzwerte eingehalten sind bzw. dauerhaft eingehalten werden
- die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte
- die Festlegung der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen
- Berücksichtigung von Notfall- und Rettungsmaßnahmen
- die Ausstellung eines Erlaubnisscheines oder einer Betriebsanweisung
Muster-Erlaubnisscheine sind unter „Formulare“ auf dieser Seite hinterlegt.
- DGUV Information 203-004
Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung - DGUV Information 213-001
Arbeiten in engen Räumen (Diese Schrift ist nicht mehr aktuell und wird im Zuge der Überführung in eine DGUV Information zu gegebener Zeit neu veröffentlicht) - DGUV Information 213-055
Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen (Link: BG RCI)