Einzelarbeitsplätze

Arbeiter mit Schutzbrille an Fräsmaschine; © lichtmeister - Fotolia.com

Alleinarbeiten ist in der modernen Arbeitswelt keine Seltenheit mehr. Es ist grundsätzlich erlaubt allein zu arbeiten, wenn sichergestellt ist, dass in einer Notsituation die Rettungskette sicher funktioniert. Besondere Vorsicht gilt aber dann, wenn „gefährliche Alleinarbeit“ verrichtet wird. Je nach der Art der Tätigkeit kann Alleinarbeit gar nicht zulässig sein oder es sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage gefordert.

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