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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 133

Richten von Fahrzeugen

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 133 Richtbank; Foto: BGHM

Das Richten von Fahrzeugkarosserien ist nach einem Unfall notwendig, bei dem die Struktur der Karosserie plastisch verformt wurde. Es kann, je nach betrieblicher Ausstattung und Aufgabenstellung, Zugarbeiten umfassen, bei denen das Ergebnis messtechnisch geprüft wird und/oder durch das Anbauen von neuen Karosserieteilen sichtbar wird (z. B. einer Rückleuchte oder Stoßfängerverkleidung). Alternativ wird das Fahrzeug auf eine Richtbank mit Richtsatz gesetzt. In der Praxis haben sich verschiedene Arten von Richtsystemen etabliert. Beispielhaft werden hier einige davon ohne fachliche Bewertung gezeigt. Das Augenmerk liegt auf den dabei auftretenden Gefährdungen und den geeigneten Schutzmaßnahmen.

Richtsystem ohne Richtsatz:

Das Fahrzeug wird auf dem Boden oder auf einem biegesteifen Rahmen an vier Aufnahmepunkten befestigt. Über die Bodenschienen erfolgt mit Ketten eine Gegenfixierung und mit Hydraulikeinrichtungen das Aufbringen von Richtkräften. Maße können am Fahrzeug und zum Schienensystem hin kontrolliert werden.

Richtbank mit Richtsatz:

Es wird ein biegesteifer Rahmen verwendet, auf dem das Fahrzeug mit einem Richtsatz befestigt wird. Im Laufe des Richtvorgangs können so an der Karosserrie Befestigungspunkte mit entsprechendem Schraubmaterial befestigt werden, die nun wieder maßhaltig sind.

Kombination aus Richtbank und Hebebühne:

Das Fahrzeug kann über die integrierte Hebebühne direkt auf den Richtsatz gesetzt werden. Es kann dann in der für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin optimalen Höhe instandgesetzt werden.

Vor Aufnahme der Tätigkeit:

  • Geeignete Arbeitsmittel für die betrieblichen Arbeitsaufgaben beschaffen. Dabei sollten auch ergonomische Gesichtspunkte betrachtet werden. Wege zwischen Hebebühne und Richtplatz sollten auf ein Minimum reduziert werden.
  • Sicherheitsfangseile beschaffen und deren Benutzung veranlassen.
  • Gefährdungsbeurteilung begleitend erstellen.
  • Beschäftigte im Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Arbeitsmitteln unterweisen.
  • Beim Benutzen von Fahrzeughebebühnen müssen Beschäftigte mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendig ist, kann sie unter Aufsicht auch von jüngeren Personen durchgeführt werden.

Richtvorgang:

Je nach Schadensart können dabei Achsen und Aggregate vorher ausgebaut worden sein.

Nach dem Vorbereiten des Fahrzeugs (Abbau von Karosserieteilen, Aggregaten und sonstigen störenden Teilen) wird das Fahrzeug auf die Richtbank gesetzt. Je nach Bauart oder den Randbedingungen im Betrieb ist dabei eine Hebebühne zu nutzen, die entweder separat bereitgestellt oder in den Richtprozess integriert ist.

Dabei sind unter anderem die folgenden Punkte zu beachten:

  • Hydraulikleitungen vor der Verwendung einer Sichtprüfung auf Beschädigungen unterziehen. Die vom Hersteller vorgegebenen Prüf- und Wechselintervalle einhalten.
  • Nur Zugketten verwenden, die der Hersteller als solche den Verkehr gebracht hat. Zugketten nur bestimmungsgemäß verwenden.
  • Zugketten vor Benutzung einer Sichtprüfung unterziehen.
  • Müssen Richtbank und Fahrzeug zusammen zum Richtplatz gebracht werden, darauf achten, dass diese Einheit von einer ausreichenden Anzahl von Personen bewegt wird. Fahrzeug und Richtbank ergeben zusammen eine hohe Masse, die aus der Bewegung heraus nur von Hand gebremst werden kann. Steigungen sollten dabei vermieden werden. Ebenso ist auf einen tragfähigen Untergrund ohne Bodenlöcher, Roste etc. zu achten, da Rollen verkannten und auch brechen können.
  • Beim Aufsetzen auf die Richthilfe entstehen zusätzliche Quetschgefahren. Beim Anheben und Absenken muss eine zweite Person das Umfeld beobachten. Sollte sie keinen Sichtkontakt haben, muss eine eindeutige Kommunikation sichergestellt werden.
  • Beim Aufsetzen auf die Richteinrichtung darauf achten, dass ausreichend verwendbare Aufnahmepunkte vorhanden sind, damit das Fahrzeug sicher auf der Richtbank befestigt und gezielt gerichtet werden kann. Auch die Lage des Schwerpunkts muss dabei beachtet werden. Die Herstellervorgaben sind maßgeblich.
  • Bevor Zugarbeiten ausgeführt werden, ausreichend Gegenlager zur Aufnahme der Kräfte anbringen (Festhalten der Richtbank oder Befestigung an geeigneten Punkten am Fahrzeug). Dazu gehört auch die Kontrolle des gesamten Richtaufbaus.
  • Zugmaterial mit geeigneten Mitteln an der Karosserie befestigen, Sicherheitsfangseile einsetzen.
  • Hydraulikschläuche möglichst ohne Stolperstellen verlegen.
  • Während des Zugvorgangs Gefahrenbereich freihalten.
  • Das Entfernen von Spannungen im Blech mit einem Hammer maximal bei gehaltener Kraft durchführen, das heißt bei abgeschalteten Aggregaten.
  • Beim Einsatz von Lasermesssystemen die Angaben des Herstellers und die angegebene Laserschutzklasse beachten.

Durch Kombination von weiteren Arbeitsmitteln können zusätzliche Gefährdungen auftreten, für die individuelle Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Weitere Informationen

Stand: 05/2021