Arbeitsschutz Kompakt Nr. 108

Arbeiten mit Teleskopstaplern

Bauarten:

  • Teleskopstapler mit starrem Oberwagen
  • Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen

Gängige Rüstzustände:

  • Teleskopstapler ausgerüstet mit Gabelzinken, Lasthaken oder Schaufel (siehe Abb. 1)
  • Teleskopstapler ausgerüstet mit Winde (Einsatz als Mobilkran) (siehe Abb. 2)
  • Teleskopstapler ausgerüstet mit Arbeitsbühne (Einsatz als Hubarbeitsbühne) (siehe Abb. 3)

Aufgaben des Unternehmers/der Unternehmerin:

Für den jeweiligen Rüstzustand:

  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Rettungskonzept (bei Hubarbeitsbühnenbetrieb!) erstellen.
  • Geeignete Bedienpersonen auswählen.
  • Bedienpersonen betrieblich unterweisen (gerätebezogener Teil und verhaltensbezogener Teil).
  • Bedienpersonen schriftlich beauftragen.

Anforderungen an Bedienpersonen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
  • Befähigungsnachweis für den jeweiligen Rüstzustand vorhanden
  • Geräte- und verhaltensbezogen unterwiesen, mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Teleskopstaplers und der Anbaugeräte vertraut
  • Vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin schriftlich beauftragt

Vor dem Einsatz:

  • Unterlagen einsehen (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle).
  • Anbaugeräte müssen geprüft und für den Teleskopstapler zugelassen sein.
  • Arbeitstäglich Sicht- und Funktionsprüfung des Teleskopstaplers und der Anbaugeräte durchführen.
  • Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens beachten.
  • Gewicht von Lasten feststellen.
  • Eindeutige Signale mit dem Anschlag-/Einweisungspersonal vereinbaren.
  • Fahrweg kontrollieren (Gruben, Böschungen, Kanäle oder Schächte).
  • Gegenseitige Gefährdungen auf der Baustelle ausschließen und unter Umständen Arbeitsbereiche absperren.
  • Anbaugeräte dürfen nur beim innerbetrieblichen Transport am Geräteträger verbleiben.

Während des Einsatzes:

  • Sicherheitsschuhe und, bei Bedarf, Schutzhelm und Warnkleidung tragen.
  • Teleskopstapler nur auf tragfähigem Untergrund verfahren und abstützen.
  • Die Bedienperson muss die Fahrbahn und den durchzufahrenden Raum überblicken; sonst muss der Fahrbereich durch Einweisungspersonal gesichert werden.
  • Während der Fahrt Ausleger nicht anheben.
  • Auf ausreichenden Abstand zu elektrischen Freileitungen achten (mindestens 5 m bei unbekannter Spannung).
  • Auf ausreichenden Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben achten:
    • bis 12 t Gesamtgewicht > 1 m
    • über 12 t Gesamtgewicht > 2 m
  • Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung einhalten.
  • Anbaugeräte nur nach den Vorgaben des Herstellers verwenden.
  • Beim Wechsel von Anbaugeräten mit Schnellwechseleinrichtung die Verriegelung überprüfen.
  • Bei der Lastaufnahme das Tragfähigkeitsdiagramm beachten; beim Ansprechen der Überlastwarneinrichtung nur noch lastmomentsenkende Bewegungen durchführen oder Last absetzen.
  • Beim Verfahren Last dicht über dem Boden führen, Ausleger so weit wie möglich einziehen.
  • Pendeln der Last mithilfe kontrollierter, gleichmäßiger Bewegungen vermeiden.
  • Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich (unter der Last, unter dem Ausleger oder im Fahrbereich) aufhalten, sonst ist der Betrieb zu unterbrechen.
  • Bei Gewitter und höheren Windgeschwindigkeiten (siehe Bedienungsanleitung) ist der Betrieb einzustellen.

Betrieb mit Gabelzinken

  • Auf gleichmäßige Belastung der Gabelzinken achten und Gabelzinkenabstand der Last anpassen.
  • Lasten nicht direkt an die Gabelzinken hängen. Falls erforderlich geeignete Anbaugeräte (Lasthaken, Winde, etc.) verwenden.

Betrieb mit Arbeitsbühne

  • Arbeitsbühne nur bei Teleskopstaplertypen verwenden, die gemäß der zugehörigen Arbeitsbühnen-Betriebsanleitung zugelassen sind. Der Teleskopstapler muss für den Hubarbeitsbühnenbetrieb
    vorgesehen sein (siehe Teleskopstapler-Betriebsanleitung).
  • Bedienung darf nur aus der Arbeitsbühne möglich sein. Die Steuerung des Teleskopauslegers und des Fahrwerks vom Fahrplatz aus muss verriegelt sein.
  • Befestigung der Arbeitsbühne am Teleskopstapler kontrollieren. Auf Funktion der Notablasseinrichtung achten.
  • PSA gegen Absturz, geeignet für Hubarbeitsbühnen, tragen (Gefahr des Peitscheneffektes).

Hinweis:

Die Verwendung nicht-integrierter Arbeitsbühnen (auf Gabelzinken montiert) ist unzulässig.

Betrieb mit Lasthaken, Winde

  • Nur Lasthaken mit Hakensicherung verwenden.
  • Haken und Hakenausleger nicht überlasten, Tragfähigkeitsdiagramm
    beachten.
  • Bei Auslegern mit Winde muss ein Hubnotendschalter vorhanden sein.

Nach dem Einsatz:

  • Bei Arbeitsende Ausleger einfahren und absenken, Last absetzen.
  • Feststellbremse anziehen und Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung sichern (Schlüssel abziehen).
  • Darauf achten, dass Verkehrswege freigehalten sind.
  • Nicht vom Fahrzeug abspringen!

Weitere Informationen:

 

Stand: 04/2020