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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 103

Verlegung von Gitterrosten

Gitterrost
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Geeignete Roste sachgerecht auswählen.
    • Art (Metallgitter-, Kunststoff-, Blechroste)
    • Tragfähigkeit
    • Durchbiegung
    • Maschenteilung (über Arbeitsplätzen in einer Richtung < 20 mm)
    • Lochung und Profilierung
    • Rutschhemmung (Auswahl nach DGUV Regel 108-003 Anhang 1)
    • Beständigkeit/Alterung
    • Schutz vor herabfallenden Gegenständen
    • Licht- und Luftdurchlässigkeit
    • Durchlass von Witterungsniederschlag, Schmutz, Flüssigkeiten, Schüttgut
    • Psychologische Wirkung beim Einsatz in hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Zeichnungen und Verlegeplan erstellen.
  • Auflagerlänge ≥ 30 mm, im Betrieb ≥ 25 mm (Abweichung zulässig, wenn ein Verschieben in Tragrichtung nicht möglich ist), Verlegespiel 4 mm (im Betrieb < 20 mm)
  • Geeignetes Befestigungssystem wählen.
  • Baustelle planen und vorbereiten.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Schutzmaßnahmen gegen Absturz festlegen.
  • PSA gegen Absturz (Abb. 1) vermeiden.
  • Montageanweisung erstellen.
  • Projektspezifische Unterweisung durchführen.
  • Absprachen mit anderen Gewerken auf der Baustelle treffen.
  • Absturzsicherung unter sicheren Bedingungen anbringen.
  • Schutznetze nur von fachkundigem Montagepersonal anbringen lassen.
  • Nur geprüfte Netze verwenden, beschädigte und beanspruchte Netze durch befähigte Person prüfen lassen.

Während der Montage:

  • Leitung und Aufsichtsführung sicherstellen.
  • Notwendige PSA verwenden.
  • Roste mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren, um Belastungen möglichst gering zu halten.
  • Nur sicher umschnürte Rostpakete verwenden und nicht unter Umschnürung anschlagen.
  • Roste sicher zwischenlagern.
  • Verlegerichtung und -seite einhalten.
  • Verlegte Roste direkt befestigen.
  • Roste nicht über die Auflagefläche hinaus verlegen.
  • Nur geprüfte und intakte elektrische Betriebsmittel verwenden.
  • Öffnungen verschiebesicher und tragfähig abdecken.
  • Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen und Krane entsprechend den Vorgaben bedienen.
  • Verwendungsbeschränkung von fahrbaren Arbeitsbühnen und Leitern beachten.

Während des Betreibens:

  • Gitterroste bei Verschmutzung reinigen, um die Rutschhemmung und Durchlässigkeit wiederherzustellen.
  • Änderung der Rutschhemmung durch besondere Reinigungsmaßnahmen sicherstellen, Gitterroste bei Bedarf austauschen.
  • Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
  • Durch Versatz und Durchbiegung der Gitterroste entstandene Stolperstellen beheben.
  • Befestigungselemente prüfen.
  • Gitterroste auf Korrosion und Beschädigungen prüfen.
  • Gitterroste auf Alterung untersuchen, besonders, wenn sie aus Kunststoff bestehen.
  • Bei Austausch und Ersatz von Einzelelementen korrekte Ausrichtung und vollständige Befestigung wiederherstellen.
  • Bei nachträglichen Veränderungen den Hersteller des Rostsystems beteiligen.

Nach dem Arbeiten:

  • Demontageplan erstellen.
  • Demontage mit geeigneter Sicherung gegen Absturz durchführen.
  • Transport der Gitterroste mit geeigneten Hilfsmitteln durchführen.
  • Gitterroste auf Ordnungsmäßigkeit prüfen und ablegereife Roste aussortieren.
  • Gitterroste materialspezifisch lagern.
  • Instandhaltung von fachkundigen Personen, einer Fachfirma oder dem Hersteller durchführen lassen.

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (Link: DGUV)
  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Information 208-007 „Roste – Auswahl und Betrieb“ (Link: DGUV)
  • DGUV Information 208-008 „Roste – Montage“ (Link: DGUV)
  • TRBS 2121 „Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ (Link: BAuA)
  • DIN 24531 „Roste als Stufen“ (Teil 1 − 3)
  • DIN 24537 „Roste als Bodenbelag“ (Teil 1 − 3)
  • RAL-GZ 638 „Güte- und Prüfbestimmungen für Gitterroste“

Stand: 09/2019