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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 101

Hochziehbare Personenaufnahmemittel

Personenaufnahmemittel mit Detailansicht
© BGHM

Vor der Arbeit:

  • Einsatz mindestens 14 Tage vorher beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.
  • Ausschließlich Hebezeuge (z. B. Winden, Krane) verwenden, die für den Personentransport geprüft sind.
  • Die letzte Prüfung des Krans, der für Personenaufnahmemittel verwendet wird, darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
  • Kombination von Personenaufnahmemittel und Hebezeug vor der erstmaligen Verwendung sowie an jedem neuen Einsatzort durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen.
  • Tragfähigkeit des Krans nachweisen, wenn sie weniger als das Dreifache des zulässigen Gesamtgewichts des Personenaufnahmemittels an jeder Position beträgt.
  • Eignung und Befähigung der beteiligten Beschäftigten gewährleisten (Kranführer/Kranführerin: mind. 18 Jahre, unterwiesen, schriftlich beauftragt).
  • Geeignetes Rettungskonzept erstellen, z. B. bei Energie- oder Steuerungsausfall.

Während der Arbeit:

  • Nur Personenförderkörbe benutzen, die mindestens 2,00 m hoch geschlossen sind und deren Tür mit einem Verschluss versehen ist, der ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert.
  • Gefahrloses Ein- und Aussteigen sicherstellen, z. B. durch Absetzvorrichtungen.
  • Nur Lasthaken mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen verwenden.
  • Anschlagmittel (Seile und Ketten mit Schäkeln oder festen Ösen) für das Personenaufnahmemittel dürfen nur mit Werkzeug lösbar sein.
  • Anschlagmittel ausschließlich für den Personentransport verwenden (wechselweise Verwendung zum Anschlagen von Lasten ist verboten).
  • Tragfähigkeit des Personenaufnahmemittels und maximal zulässige Anzahl der Beschäftigten nicht überschreiten.
  • Beschäftigte im Personenaufnahmemittel müssen sich mit PSA gegen Absturz an den vorgegebenen Anschlagpunkten sichern.
  • Die Kommunikation der beteiligten Beschäftigten jederzeit gewährleisten.
  • An Durchfahrtöffnungen für die Auf- und Abwärtsfahrt besondere Sicherheitsmaßnahmen treffen, z. B. Überwachung mit Kamera und Monitor.
  • Witterungsbedingungen beachten (Verbot z. B. bei Wind > 7 m/s oder bei Gewitter).
  • Während der Verwendungszeit täglich Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durchführen.

Weitere Informationen:

Stand: 09/2019