Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 101

Hochziehbare Personenaufnahmemittel

Vor der Arbeit:

  • Einsatz mindestens 14 Tage vorher beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.
  • Ausschließlich Hebezeuge (z. B. Winden, Krane) verwenden, die für den Personentransport geprüft sind.
  • Die letzte Prüfung des Krans, der für Personenaufnahmemittel verwendet wird, darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
  • Kombination von Personenaufnahmemittel und Hebezeug vor der erstmaligen Verwendung sowie an jedem neuen Einsatzort durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen.
  • Tragfähigkeit des Krans nachweisen, wenn sie weniger als das Dreifache des zulässigen Gesamtgewichts des Personenaufnahmemittels an jeder Position beträgt.
  • Eignung und Befähigung der beteiligten Beschäftigten gewährleisten (Kranführer/Kranführerin: mind. 18 Jahre, unterwiesen, schriftlich beauftragt).
  • Geeignetes Rettungskonzept erstellen, z. B. bei Energie- oder Steuerungsausfall.

Während der Arbeit:

  • Nur Personenförderkörbe benutzen, die mindestens 2,00 m hoch geschlossen sind und deren Tür mit einem Verschluss versehen ist, der ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindert.
  • Gefahrloses Ein- und Aussteigen sicherstellen, z. B. durch Absetzvorrichtungen.
  • Nur Lasthaken mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen verwenden.
  • Anschlagmittel (Seile und Ketten mit Schäkeln oder festen Ösen) für das Personenaufnahmemittel dürfen nur mit Werkzeug lösbar sein.
  • Anschlagmittel ausschließlich für den Personentransport verwenden (wechselweise Verwendung zum Anschlagen von Lasten ist verboten).
  • Tragfähigkeit des Personenaufnahmemittels und maximal zulässige Anzahl der Beschäftigten nicht überschreiten.
  • Beschäftigte im Personenaufnahmemittel müssen sich mit PSA gegen Absturz an den vorgegebenen Anschlagpunkten sichern.
  • Die Kommunikation der beteiligten Beschäftigten jederzeit gewährleisten.
  • An Durchfahrtöffnungen für die Auf- und Abwärtsfahrt besondere Sicherheitsmaßnahmen treffen, z. B. Überwachung mit Kamera und Monitor.
  • Witterungsbedingungen beachten (Verbot z. B. bei Wind > 7 m/s oder bei Gewitter).
  • Während der Verwendungszeit täglich Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durchführen.

Weitere Informationen:

Stand: 09/2019