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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 095

Einsatz von Schutznetzen

Mann arbeitet in der Höhe mit Sicherheitsnetz
© BGHM

Einsatz von Schutznetzen als:

  • Sicherheitsnetze (Auffangen abstürzender Personen, siehe (1))
  • Randsicherungen (Verhinderung von tieferem Absturz von Personen an Decken- und Dachkanten von Flächen mit Neigungswinkel ≤ 22,5°, siehe (2))
  • Arbeitsplattformnetze (Verwendung als Arbeitsplätze und Verkehrswege von Netzflächen mit Neigungswinkel ≤ 22,5°)

Vor dem Arbeiten:

  • Organisatorische und planerische Vorgaben und Maßnahmen des Bauherrn oder der Bauherrin in Abhängigkeit vom ausgewählten Arbeitsverfahren berücksichtigen (vorhandene Sicherheitseinrichtungen, Anschlagpunkte, Gefahrstoffe im Gebäude, nicht belastbare Decken, etc.).
  • Bauherrin oder Bauherrn über die erforderlichen Voraussetzungen für die sichere Durchführung der Arbeiten informieren (Befestigungsmöglichkeiten für Schutznetze, mögliche Anschlagkonstruktionen, Verankerungsmöglichkeiten).
  • Hinweise der Koordinatorin oder des Koordinators nach der Baustellenverordnung und dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan berücksichtigen.
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen, abgestimmt auf die zuvor genannten Gegebenheiten.
  • Erforderliche Sachmittel und Personal für eine wirksame Erste Hilfe und Rettung aus der Gefahr vorhalten (Rettungskonzept).
  • Falls nötig, PSA zur Verfügung stellen (ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung).
  • Eine aufsichtführende Person mit Weisungsbefugnis bestimmen.
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu allen mit der Arbeit verbundenen Gefahren auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unterweisen.
  • Montageanweisung für Auf-, Um- und Abbau erstellen.
  • Gefahrenbereich sichern, kennzeichnen und, falls erforderlich, absperren.

Während der Arbeiten:

  • Vor der Verwendung von Schutznetzen eine Sichtprüfung durchführen.
  • Den Zutritt zu nicht einsatzbereiten Netzen (bei Kontrollen, Mängeln, Nachjustierungen, etc.) temporär verbieten.
  • Anforderungen an den jeweiligen Schutznetztyp beachten (siehe unten).

Sicherheitsnetze (1):

  • Schutznetzsystem S (Netz mit Randseil)
  • Maximaler Abstand zwischen Befestigungspunkten: 2,5 m
  • Maximale Absturzhöhe: ≤ 3 m
  • Ausreichend Freiraum unter dem Netz vorhalten: Netzdurchhang infolge Eigengewicht, Sicherheitsabstand zu Verkehrswegen und darunter befindlichen Einbauten beachten.

Randsicherungen (2):

  • Bestehen aus Randsicherungspfosten, Fußpunkten und Schutznetzen mit Randseil (analog zu Schutznetzsystem S).
  • Abstand zwischen oberstem Randseil des Schutznetzes der Absturzkante: ≥ 1,5 m
  • Abstand zwischen Absturzkante und tiefstem Punkt des Schutznetzes: ≤ 1 m
  • Neigung der Randsicherung bis maximal 45° gegen die Senkrechte (falls aus baulichen Gründen erforderlich)
  • Anwendbar für Objekte mit Absturzkante bis maximal 40 m über dem Geländegrund.

Arbeitsplattformnetze:

  • Bestehen aus Schutznetzen analog DIN EN 1263-1 der Klasse B1 mit einer Maschenweite von 45 mm und zusatzlich eingefadelten Zurrgurttraversen.
  • Netze maximal 1,5 m unterhalb der Unterkante der zu errichtenden Konstruktion

Nach den Arbeiten:

  • Das Mindest-Energieaufnahmevermögen nach DIN EN 1263-1 (Netzalterung) regelmäßig prüfen,
    mindestens im 12-Monatsrhythmus.
  • Die Schutznetze gemäß Herstellerangaben aufbewahren.

Weitere Informationen:

Stand: 03/2020