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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 093

Fußschutz

  • Fußschutz gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und muss das CE-Zeichen tragen.
  • Die europäische Normung unterscheidet drei Fußschutzarten: Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe. Nur letztere haben die Kurzbezeichnung S (safety) und verfügen über Zehenschutzkappen für hohe Belastungen, die im Holz und Metall verarbeitenden Gewerbe erforderlich sind.
  • Die folgenden Kategorien bezeichnen die häufigsten Kombinationen der Grund- und Zusatzanforderungen für Sicherheitsschuhe (vereinfachte Übersicht):
    SB: Grundanforderungen erfüllt
    S1: wie SB, zusätzliche Anforderungen erfüllt (geschlossener Fersenbereich,  
          Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Antistatik, Kraftstoffbeständigkeit)
    S2: wie S1, zusätzlich bedingt wasserdicht
    S3: wie S2, zusätzlich durchtrittsicher
    S4: wie S2, als wasserdichter Stiefel
    S5: wie S4, zusätzlich durchtrittsicher
  • Für Schreinereien (ohne Baustellentätigkeit) können Sicherheitsschuhe S1 ausreichend sein und für Kfz-Werkstätten bieten Sicherheitsschuhe S2 einen angemessenen Schutz. Bei anderen Branchen mit einem höheren Risiko sind Sicherheitsschuhe S3 erforderlich (sofern keine weiteren Zusatzanforderungen bestehen).

Vor dem Arbeiten:

  • Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine Gefahr für die Füße besteht, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechenden Fußschutz zur Verfügung stellen, der dann von den Beschäftigten getragen werden muss.
  • Das Gebotsschild „Fußschutz benutzen“ weist auf die Pflicht hin.
  • Bei der Auswahl der Schuhe müssen der Arbeitsbereich, die Tätigkeit und auch die Ergonomie beachtet werden.
  • Geeignete Schuhform: Halbschuh oder Stiefel (in unterschiedlichen Schafthöhen)
  • Passform/Passgenauigkeit: Bereits bei der ersten Anprobe muss das Tragegefühl gut sein.
  • Beispiele: Schuhe mit Überkappen für Arbeiten im Knien oder jeweils spezielle Stiefel bei Schweißarbeiten, bei Arbeiten mit Kettensägen oder Chemikalien
  • Verschiedene Untergründe erfordern unterschiedliche Sohleneigenschaften.
  • Es dürfen keine Anpassungen/Veränderungen vorgenommen werden; das Ersetzen oder Austauschen von Einlegesohlen ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies ausdrücklich gestattet.
  • Sollte orthopädischer Fußschutz erforderlich sein, gibt es speziell zertifizierte und gekennzeichnete Modelle, die für eine orthopädische Einlagenversorgung geeignet oder durch orthopädische Zurichtungen veränderbar sind. Ausführliche Informationen bietet die Internetseite www.dguv.de mit dem Webcode d33147.
  • Vor dem ersten Tragen ist eine Imprägnierung erforderlich, circa 25 cm Sprühabstand, nur feucht.
  • Vor jedem Tragen muss auf Mängel geprüft werden (Obermaterial intakt, keine freiliegende Zehenschutzkappe, keine aufgehende Naht, keine Beschädigung, kein abgelaufenes Profil).

Während des Arbeitens:

  • Festen Sitz/feste Schnürung sicherstellen.
  • Für Sauberkeit am Arbeitsplatz sorgen.
  • Bei Bedarf Gitterroste verwenden, zum Beispiel bei Flüssigkeiten oder Spänen am Standplatz.

Nach dem Arbeiten:

  • Schuhe gemäß Herstellerinformation reinigen, pflegen und aufbewahren.
  • Laufsohle regelmäßig prüfen und eingetretene Späne oder Ähnliches mit einer Zange entfernen.
  • Groben Schmutz entfernen (trocken mit Bürste, bei Bedarf mit warmem Wasser und Neutralreiniger/Neutralseife).
  • Nach mehrmaligem Nasswerden erneut imprägnieren.
  • In Abhängigkeit vom Material pflegen (z. B. Leder mit Schuhcreme/Wachs).
  • Schuhe, die durch Benutzung oder Reinigung nass geworden sind, nicht in der Sonne und nicht zu nah an einer Heizquelle trocknen. Stattdessen einen luftigen Platz mit Zimmertemperatur wählen, dabei Schnürsenkel und Lasche lockern, eventuell Einlegesohle herausnehmen, Zeitungspapier in die Schuhe stopfen.
  • Bei starkem Fußschweiß-Geruch die Schuhe lüften/auslüften, bei Bedarf spezielles Spray zur Desinfektion verwenden oder spezielle Funktionssocken probieren, eventuell täglicher Schuhwechsel (d. h. zwei verschiedene Paare im Wechsel).
  • Täglich frische Socken/Strümpfe anziehen.
  • Schuhe keinesfalls in der Waschmaschine waschen.

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
  • DIN EN ISO 20345 „Sicherheitsschuhe“
  • DIN EN ISO 20346 „Schutzschuhe“
  • DIN EN ISO 20347 „Berufsschuhe“

Stand: 05/2019