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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 091

Augen- und Gesichtsschutz

Vor dem Arbeiten:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen, Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen prüfen und für das Restrisiko Augenschutz zur Verfügung stellen.
    Klären, vor welchen Gefährdungen der Augen-/Gesichtsschutz schützen soll:
    • mechanisch: Staub, Splitter
    • chemisch: Säure, Basen, Öle
    • optisch: UV-Strahlung, Infrarotstrahlung
    • thermisch: Hitze, Kälte
  • Bereiche und Tätigkeiten definieren und kennzeichnen, in und bei denen die PSA getragen werden muss.
  • Augen- und Gesichtsschutz mit CE-Kennzeichnung verwenden.
  • Schutzstufen und optische Klasse bei der Auswahl berücksichtigen (Abb. 1 links).
  • Beachten, dass Gefährdungen kombiniert auftreten können, z. B. beim Schweißen und Schleifen: optisch, thermisch & mechanisch (Abb. 1 rechts).
  • Die Möglichkeit berücksichtigen, dass durch die Verwendung von Augenschutz neue Gefährdungen entstehen können (z. B. Blendung).
  • Betriebsanweisung auf der Grundlage der Bedienungsanleitung und der betrieblichen Anforderungen erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefahren informieren und sie dafür sensibilisieren; zur Verwendung des Augen- und Gesichtsschutzes unterweisen.
  • Um eine bessere Akzeptanz und größere Sorgfalt bei der Verwendung zu erreichen, ein Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten bei der Auswahl ermöglichen.
  • Gute Passform gewährleisten: berücksichtigen, dass Kopfform, Augenabstand, Abstand Nase-Ohr der Beschäftigten sich unterscheiden.
  • Tragekomfort für Brillenträger durch Schutzbrillen mit Korrektionsgläsern erhöhen.
  • Berücksichtigen, dass Beschäftigte mit Hörgeräten Probleme mit dem Brillenbügel und dem Hörgerät am Ohr haben können (z. B. Augenschutz mit Gummibandbefestigung anbieten).
  • Wechselwirkung mit anderer PSA oder sonstigen Hilfsmitteln prüfen; möglich sind z. B. Probleme mit beschlagenen Gläsern, Druckstellen (Abb. 2).
  • Besucher und Besucherinnen sowie Fremdpersonal berücksichtigen.
  • Vor der Verwendung PSA auf Unversehrtheit und Verwendungsdauer (Herstelldatum und Informationen in der Bedienungsanleitung) prüfen; die Beschäftigten bei Bedarf zur Inaugenscheinnahme zu schulen.
  • Korrektes Anlegen mit den Beschäftigten üben und Sitz und Funktion prüfen.

Während der Arbeit:

  • Trotz des Schutzes vorsichtig arbeiten: Werkzeug und Werkstück so führen, dass Schleifstäube oder andere Gefährdungen einen selbst und andere nicht treffen können.
  • Verschmutzungsgrad beachten, bei Bedarf Schutzbrille und Visier zwischenreinigen (siehe auch „Nach der Arbeit“).
  • Eingeschränktheit (Sicht und Gehör) beachten, z. B. den Schweißerschutzhelm nicht bei der Bedienung von Flurförderzeugen oder Kranen tragen.
  • Nur unbeschädigte Originalteile mit entsprechender Schutzklasse verwenden.
  • Als Vorgesetzte mit gutem Beispiel vorangehen und in der Werkstatt entsprechende Schutzausrüstung tragen.

Nach dem Arbeiten:

  • Augen- und Gesichtsschutz reinigen.
  • Korrektes Reinigungsmittel verwenden; es darf die Schutzfunktion nicht angreifen. Hinweise dazu enthält die Bedienungsanleitung des Herstellers.
  • Wenn eine Reinigungsstation vorhanden ist, entsprechende Betriebsanweisung beachten.
  • Korrekt und sicher in die vorgesehene, saubere, dicht schließende persönliche Aufbewahrungsbox ablegen und lagern.

Weitere Informationen:

  • DGUV Information 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 29/31
  • PSA-BV „PSA-Benutzungsverordnung“
  • ProdSG „Produktsicherheitsgesetz“
  • ArbSchG „Arbeitsschutzgesetz“

Stand: 01/2019