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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 088

Schutzhandschuhe für Tätigkeiten mit mechanischen/thermischen Gefährdungen

Hand im Schutzhandschuh hält Hammer
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Vor Beginn der Tätigkeiten müssen Unternehmerinnen und Unternehmer die auftretenden Gefährdungen ermitteln, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen auswählen.
  • Schutzhandschuhe gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und sind immer dann einzusetzen, wenn die Gefährdungen durch vorrangige Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden können. Die Beseitigung der Gefahrenquelle/Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen haben immer Vorrang vor PSA (Maßnahmenhierarchie)!
  • Geeignete Schutzhandschuhe sind anhand der Gefährdungen und weiterer Kriterien wie Griffigkeit, Fingerbeweglichkeit und Veranlagung auszuwählen und zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Auswahl sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, der Betriebsrat und die Personen, die die Handschuhe nutzen, miteinzubeziehen. Auch Hersteller von Schutzhandschuhen können Unterstützung bieten.
  • Arbeitsbereiche, in denen Schutzhandschuhe benutzt werden müssen, sind mit dem Gebotszeichen „Handschutz benutzen“ zu kennzeichnen.
  • Wenn die Gefahr besteht, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden (z. B. an offenen Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen), ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten (Gefährdungsbeurteilung)!


  • In der Praxis hat es sich bewährt, einen tätigkeitsbezogenen Hand- und Hautschutzplan mit allen für diesen Arbeitsbereich notwendigen persönlichen Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe und Hautmittel) auszuhängen. 
  • Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung zu den ausgewählten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Gebots- und Verbotszeichen Handschuhe

Kennzeichnung

  • Schutzhandschuhe müssen das CE-Zeichen tragen.
  • Das Piktogramm „aufgeschlagenes Buch“ weist auf wichtige Informationen des Herstellers hin, die zu beachten sind.

Auswahl von Handschuhen: Mechanische Gefährdungen, Piktogramm „Hammer“

  • Die nach den Prüfkriterien ermittelten Leistungsstufen gemäß Norm EN 388:2016 bzw. EN ISO 13997:1999 sind unter dem Piktogramm als Ziffern angegeben.
© BGHM

* Das Schutzniveau steigt mit den Leistungsstufen von 0 bis 5 bzw. von A bis F. "X" anstelle einer Zahl bedeutet, dass der Schutzhandschuh nicht für die Verwendung vorgesehen ist oder nicht getestet wurde.

  • Die Schnittfestigkeit von hochschnittfesten Schutzhandschuhen, die meistens anorganische Bestandteile wie Stahl- oder Glasfasern enthalten, werden nach EN ISO 13997:1999 mit dem TDM-Test ermittelt. Ihre Leistungsstufe wird als Buchstabe (A-F) unter dem Piktogramm an 5. Stelle angegeben.
  • Der Schutz gegen Stoß kann optional angegeben werden („P“). Er wird getestet nach EN 13594:2015.
  • Verschiedene Handschuhmaterialien und (Teil)-Beschichtungen (Innenhand, Fingerspitzen und/oder Handrücken) ermöglichen eine große Auswahl an Modellen, z. B. in Bezug auf Tragekomfort, Griffigkeit oder Feingefühl.

Thermische Gefährdungen (Hitze und Feuer), Piktogramm „Flamme“

© BGHM

* Das Schutzniveau steigt mit den Leistungsstufen von 0 bis 4. "X" anstelle einer Zahl bedeutet, dass der Schutzhandschuh nicht für die Verwendung vorgesehen ist oder nicht getestet wurde.

Schweißarbeiten:

  • Für Schweißarbeiten ist ein Schutz vor mechanischen und thermischen Gefährdungen erforderlich. Die Anforderungen an Schutzhandschuhe für Schweißer und Schweißerinnen sind in der Norm EN 12477:2001 festgelegt.
  • Die Kennzeichnung von Schweißerhandschuhen erfolgt ebenfalls mit den Piktogrammen „Hammer“ und „Flamme“.
  • Handschuhe für Schweißarbeiten werden in den Ausführungen A (geringe Fingerfertigkeit) und B (hohe Fingerfertigkeit) angeboten.

Während der Arbeiten:

  • Nur die für die Tätigkeit vorgesehenen Schutzhandschuhe benutzen.
  • Nur unbeschädigte, innen saubere und trockene Schutzhandschuhe benutzen.
  • Schutzhandschuhe nur mit sauberen und trockenen Händen anziehen.
  • Bei Hautproblemen direkte Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztin/ Betriebsarzt informieren.

Weitere Informationen:

Stand: 11/2018