Arbeitsschutz Kompakt Nr. 086

Tätigkeiten mit Biostoffen im Bereich Sanitär, Heizung, Klima

Vor dem Arbeiten - Grundlegend:

  • Gefährdungsbeurteilung/Biostoffverzeichnis/Betriebsanweisung erstellen.
  • Anhand der oben genannten Informationen entsprechende Unterweisung durchführen.
  • Arbeitsmedizinische Beratung während der Unterweisung durchführen.
  • Falls erforderlich Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten/auf mögliche Schutzimpfungen hinweisen.
  • Hautschutzplan/Hygieneplan erstellen.
  • Falls erforderlich, Beschäftigungsbeschränkungen beachten, zum Beispiel bei Jugendlichen/ Schwangeren und stillenden Frauen.

Auf der Baustelle/bei Kunden und Kundinnen:

  • Informationen über mögliche Gefährdungen/Krankheitsvorfälle zur Baustelle einholen (vor allem im Bereich öffentliche Einrichtungen wie Krankenhaus, Wohnheime, Hotels, …).
  • Falls erforderlich, epidemiologische Informationen einholen – gibt es regional Häufungen von meldepflichtigen Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    (→ Gesundheitsamt, Robert-Koch-Institut (RKI))
  • Voraussichtliche Expositionshöhe, sowie Art der Exposition am Arbeitsplatz für die jeweilige Tätigkeit ermitteln.
    Welche Biostoffe können freigesetzt werden? Welche Übertragungswege/Infektionserreger kommen in Betracht?
  • Alle Tätigkeiten beurteilen (auch vorbereitende und nachgehende Arbeiten).
  • Auf Grundlage der eingeholten Informationen und der getroffenen Beurteilung Schutzmaßnahmen planen.
  • Minimierungsmaßnahmen treffen.
  • Anzahl der Beschäftigten im Gefahrenbereich so weit möglich minimieren.
  • Ist die fachliche und persönliche Eignung der Beschäftigten vorhanden – können die Beschäftigten die Situation vor Ort richtig einschätzen?
  • Gesundheitszustand der Beschäftigten beachten; gesund und/oder Verletzungen/ Schnittverletzungen vorhanden?
    → Auswahl geeigneter Beschäftigter, falls erforderlich PSA bereitstellen.
  • Bei Abriss- und Sanierungsarbeiten stets staubarme Verfahren wählen, bei Bedarf mit Absaugung an der Entstehungsstelle, vor allem bei schimmelbefallenen Gebäuden.

Während der Arbeit:

  • Vorgesehene Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aus der Betriebsanweisung und Unterweisung einhalten.
  • Vorgeschriebene PSA tragen.
  • Hygieneplan und -maßnahmen einhalten.
  • Keine Nahrungs- und Genussmittel am Arbeitsplatz/auf der Baustelle zu sich nehmen.
  • Unfälle/Schnittverletzungen in das Verbandbuch eintragen.

Nach dem Arbeiten:

  • Kontaminierte Kleidung sachgerecht reinigen.
  • PSA (Handschuhe/Atemschutzmasken,…) ordnungsgemäß entsorgen.
  • Reinigen und Hygieneplan einhalten.
  • Hautschutzplan beachten.
  • Bei Unwohlsein oder anderen Vorkommnissen mit dem oder der Vorgesetzten sprechen; falls erforderlich Betriebsarzt/Betriebsärztin oder Ärztin/Arzt konsultieren.

Weitere Informationen:

Stand: 10/2018