Arbeitsschutz Kompakt Nr. 071
Verarbeiten von Ölen und Wachsen in der Holzbranche
In der Holzbearbeitung dient das Ölen und Wachsen dem Schutz vor Austrocknung und Farbverlust. Der Auftrag erfolgt üblicherweise mit Pinsel, Rolle, Lappen, Schwamm oder Spritzpistole.
Holzöle und -wachse enthalten in der Regel pflanzliche Öle (z. B. Leinöl, Terpentinöl, Zitrus- oder Orangenschalenöl). Als Zusatzstoffe können Pigmente, Sikkative („Trockenmittel“), Harze, Konservierungsmittel sowie je nach Produkt unterschiedliche Anteile an Lösemitteln wie Kohlenwasserstoffe oder Alkohole vorkommen.
Gesundheitsgefahren können beim Verarbeiten (insbesondere beim Spritzauftrag) durch das Einatmen von Lösemitteldämpfen sowie bei Hautkontakt entstehen. Die Inhaltsstoffe einiger Öle und Wachse (z. B. Terpentinöl, Kobaltsikkative, Konservierungsmittel) können Haut- und Atemwegsallergien auslösen. Das in einigen Ölen und Wachsen enthaltene 2-Butanonoxim ist wahrscheinlich krebserzeugend.
Brand- und Explosionsgefahr besteht insbesondere beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Ölen und Wachsen sowie beim Spritzauftrag.
Lappen, Filzpads, Schwämme u. ä., die mit Ölen oder Wachsen getränkt sind, können sich unter bestimmten Umständen selbst entzünden. Die Entzündung erfolgt dabei typischerweise erst nach mehreren Stunden, manchmal sogar erst nach einigen Tagen.
Vor dem Arbeiten:
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Öle und Wachse besorgen (z. B. vom Hersteller oder Lieferanten).
- Gefahrstoffverzeichnis und ggf. Explosionsschutzdokument ergänzen.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Betriebsanweisung anhand der Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Beschäftigte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen.
- Bei bestehender Sensibilisierung gegenüber einzelnen Inhaltsstoffen sollten die Beschäftigten keinen weiteren Umgang mit diesen Produkten haben.
Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:
Substitution
- Öle und Wachse mit der geringsten Gefährdung auswählen (z. B. Verwendung von Produkten ohne Lösemittel oder 2-Butanonoxim). Dadurch können Gesundheitsgefährdungen in der Regel deutlich reduziert werden.
- Auftrag mit Streich- statt Sprühverfahren
Technische Schutzmaßnahmen
- Beim Streichauftrag lösemittelfreier Öle und Wachse mindestens für gute freie Lüftung sorgen.
- Beim Spritzauftrag und bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Ölen und Wachsen ist in der Regel eine Absaugung notwendig.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Maximal den Schichtbedarf an Ölen und Wachsen am Arbeitsplatz vorhalten.
- Bei der Lagerung von Ölen und Wachsen Vorgaben der TRGS 510 beachten.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
- Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen (z. B. Jugendarbeits-, Mutterschutzgesetz).
Persönliche Schutzmaßnahmen
- Augenschutz: Erforderlich, wenn eine Gefährdung durch Spritzer bestehen könnte (z. B. beim Mischen, Umfüllen oder Spritzauftrag). Es wird daher empfohlen, bei Tätigkeiten mit Ölen und Wachsen grundsätzlich Augenschutz zu tragen (z. B. eine Gestellbrille mit Seitenschutz).
- Hautschutz: Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Nitril) tragen. Durchdringungszeit und maximale Tragedauer der Schutzhandschuhe beachten. Beschädigte Schutzhandschuhe sofort ersetzen. Haushalts-, Stoff- oder Lederhandschuhe sind völlig ungeeignet.
- Atemschutz: Beim Spritzauftrag Atemschutzmaske mit Filter A2P2 (Kennfarbe: braun-weiß) benutzen. Beim Streichauftrag von lösemittelhaltigen Ölen und Wachsen können Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden. Ohne wirksame Absaugung muss dann eine Atemschutzmaske mit Filter A2 (Kennfarbe: braun) getragen werden.
- Beim Streichauftrag von lösemittelfreien Ölen und Wachsen ist Atemschutz bei guter freier Lüftung in der Regel nicht erforderlich.
- Schutzkleidung: Erforderlich, wenn Anwendende einer erheblichen Verschmutzung ausgesetzt sind. Bei Spritzverfahren oder ungünstigen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeiten über Kopf) wird ein Chemikalien-Schutzanzug (Kategorie III, Typ 5/6) benötigt. Für diesen Fall haben sich Einweg-Schutzanzüge mit Kapuze bewährt. Bei Brand- und Explosionsgefahr ist ableitfähige Schutzkleidung und Fußschutz zu benutzen.
Während des Arbeitens:
- Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen.
- Schutzmaßnahmen anwenden.
- Bei Brand- und Explosionsgefahr alle Zündquellen fernhalten (z. B. keine offenen Flammen/ Funken/ heißen Oberflächen, elektrische Geräte entfernen, statische Elektrizität durch Erden ableiten).
- Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren oder verzehren.
- Benetzte, saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen und wechseln.
- Ölige Lappen, Schwämme u. ä. niemals achtlos liegen lassen (Selbstentzündungsgefahr!). Die zum Auftrag benutzten Materialien müssen immer ausgebreitet abgelegt werden oder am besten gleich in einem luftdicht verschlossenen Metallgefäß gelagert werden.
Nach dem Arbeiten:
- Aufgrund der Selbstentzündungsgefahr müssen bei der Entsorgung von ölgetränkten Lappen, Schwämmen o. ä. diese zunächst in einen Eimer Wasser getaucht und komplett durchnässt werden. Anschließend müssen sie ausgebreitet im Freien getrocknet werden. Erst nach vollständiger Trocknung und Aushärtung des Öls darf die Entsorgung über den Hausmüll erfolgen.
- Bearbeitete Werkstücke in Trocknungsräumen oder -bereichen mit guter Belüftung trocknen.
- Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.
- Leere Behälter zeitnah aus den Arbeitsbereichen entfernen.
Weitere Informationen:
Stand: 07/2024