Arbeitsschutz Kompakt Nr. 065
Bildschirmarbeitsplatz


Bildschirmarbeitsplätze sollen möglichst ermüdungsarm und ergonomisch gestaltet sein. Dazu müssen folgende Faktoren beachtet werden:
Aufstellung des Bildschirms
- Keine Blendungen und Reflexionen
- Der Bildschirm muss so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung der am Bildschirm beschäftigten Person parallel zur Fensterfront verläuft (Abb. 2).
- Als Abstand zwischen Bildschirm und Fenster werden 200 cm empfohlen.
- Am Fenster muss bei Bedarf ein Lichtschutz angebracht werden (z. B. Lamellenvorhänge innen).
Einstellung des Bildschirms
- Gute Erkennbarkeit
- Dunkle Zeichen vor hellem Hintergrund (Positiv-Darstellung)
- Ausreichende Zeichengröße (Zeichenhöhe = Sehabstand geteilt durch 155; bei normalem Sehabstand von 70 cm: Zeichenhöhe 4,5 mm)
- Möglichst wenige Verspannungen der Nackenmuskulatur
- Aufstellen des Bildschirms so, dass die Blickachse der natürlichen Neigung von 35° entspricht (oberste Zeile bei Sehabstand 70 cm um 25 cm tiefer als Augenhöhe; bei großen Bildschirmen tiefste Position/bis auf die Tischplatte abgesenkt)
Richtiges Sitzen
- Richtige Einstellung der Stühle (Abb. 3)
- Höhenfeste Tische:
- Stuhl so hoch einstellen, dass zwischen Ober- und Unterarmen ein Winkel von 90° oder etwas mehr entsteht.
- Anschließend Fußstütze so einstellen, dass zwischen Ober- und Unterschenkeln ein Winkel von 90° oder etwas mehr entsteht.
- Höhenverstellbare Tische:
- Stuhl so einstellen, dass zwischen Ober- und Unterschenkeln ein Winkel von 90° oder etwas mehr entsteht.
- Anschließend Tisch so einstellen, dass zwischen Ober- und Unterarmen ein Winkel von 90° oder mehr entsteht.
Beleuchtung
- Mindestwert der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz 500 lx
- Leuchten parallel zur Fensterfront
- Empfehlung: Lichtfarbe neutral weiß (nw) bis warm weiß (ww)
Abwechslung durch Stehen oder Gehen
- Häufige Haltungswechsel
- Höhenverstellbaren Schreibtisch so verstellen, dass auch im Stehen gearbeitet werden kann
- Treppen statt Aufzug benutzen
- ...
Weitere Bedingungen für Bildschirme, Tische etc.
- Helle Tastaturen mit schwarzer Schrift, um eine ständige Anpassung der Augen bei Wechsel von einer dunklen Tastatur zum hellen Bildschirm zu vermeiden
- Matte Bildschirmoberfläche, um Reflexionen und andere Störungen zu vermeiden
- Norm-Tischhöhe von 74 ± 2 cm (bei höhenfesten Arbeitstischen)
- Es ist aus ergonomischer Sicht empfehlenswert, dass die Beschäftigten auch im Stehen arbeiten können.
- Mindestgröße der Tischfläche: 160 cm Breite (besser noch: 200 cm) und 80 cm Tiefe
- Größe des Bildschirmarbeitsplatzes: 8 bis 10 m², in Großraumbüros 12 bis 15 m² (die realen Flächen sind wegen erforderlicher Fluchtwegbreiten, Bedienflächen der Möbel etc. oft größer)
- Bewegungstiefe (Platz vor dem Schreibtisch): mindestens 100 cm
- Breite der Wege: mindestens 87,5 cm bei bis zu 5 Personen und 100 cm bei 6 bis 20 Personen, damit Beschäftigte sich ungehindert bewegen können und eine Flucht im Notfall ohne Probleme möglich ist. Zugang zum eigenen Schreibtisch: 60 cm
- Breite zu Fenstern und u. a. Stellteilen von Heizungen: mindestens 50 cm
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Angebotsvorsorge enthält Angebot für Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
- Zurverfügungstellen von speziellen Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten, wenn die Notwendigkeit festgestellt wird.
Weitere Informationen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Link: juris)
- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung"
- DGUV Regel 115-401 "Branchenregel Bürobetriebe"
Stand: 01/2017