Arbeitsschutz Kompakt Nr. 063

Arbeiten an Metallbandsägen

Bauarten

Horizontale Bandsägemaschine (Abb. 1)

  • Schwenkarmausführung
  • Schwenkkopfausführung
  • Säulenführungsausführung

Vertikale Bandsäge (Abb. 2)

  • Mit festem Rahmen
  • Frontsägemaschine
  • Längssägemaschine mit Tischvorschub oder Rahmenvorschub

Verletzungen und Gefährdungen

  • Es bestehen Verletzungsrisiken durch Erfasstwerden, besonders beim Bearbeiten kurzer eingespannter Werkstücke, sowie durch unkontrolliert herumfliegende Späne und Hautgefährdungen durch Kontakt mit Kühlschmierstoffen.

Mögliche Gefährdungen und Belastungen

  • Abtrennung von Körperteilen durch Einzug in das laufende Sägeblatt
  • Quetschgefahr der Hände oder der unteren Gliedmaßen durch kraftbetriebene Spanneinrichtungen
  • Schnittverletzungen durch scharfkantige Werkstücke oder beim Wechsel des Sägeblatts
  • Wegfliegende Teile oder Späne
  • Lärm
  • Hautgefährdungen durch Einsatz von Kühlschmierstoff
  • Herabfallen schwerer Teile
  • Rutschgefahr durch Einsatz von KSS

Betreiben

  • Die Maschine darf nur so verwendet werden wie in der Bedienungsanleitung der Herstellfirma vorgesehen.

Vor dem Arbeiten:

Allgemein: Eng anliegende Kleidung tragen, aufgekrempelte Ärmel nach innen umschlagen. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und gegebenenfalls Schutzbrille benutzen
Sicht und Funktionsprüfung auf folgende Ausstattungsmerkmale:

  • Es müssen feste, einstellbare oder verriegelte trennende Schutzeinrichtungen vorhanden sein, die die gesamte Länge des Sägeblattes so weit wie möglich abdecken.
  • Wenn Bürsten zum Reinigen des Sägeblattes vorhanden sind, müssen sie mit einer oder mehreren festen, einstellbaren oder verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen versehen sein.
  • Der Zugang zu sich bewegenden Sägebandrollen muss durch verriegelte bewegliche trennende Schutzeinrichtungen verhindert sein.
  • Es müssen eine einstellbare Führung vorhanden sein, die sich mit der trennenden Schutzeinrichtung bewegt, um das Sägeblatt während des Sägevorganges abzudecken und die Gefährdung durch Bruch des Sägeblatts zu reduzieren. 
  • Zugriff zu gefährlichen Teilen im Späneförderer muss verhindert sein.
  • Warnhinweise gegen mechanische Gefährdungen müssen vorhanden sein.
  • Es muss ein abschließbarer Hauptschalter und eine oder mehrere rot-gelb gekennzeichnete Not-Halt Einrichtung(en) vorhanden sein.

Während der Arbeiten:

  • Schutzmaßnahmen gegen Schneiden und Erfassen: Das Sägeband darf nur im Schnittbereich offen sein.
  • Bei automatischen Sägen muss eine trennende Schutzeinrichtung am Werkzeugspanner und eine Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung in Ruhestellung vorhanden sein.
  • Es müssen Hilfsmittel gegen Mitreißen der Werkstücke, wie Spannmittel, Schraubstöcke oder Anschläge, verwendet werden.
  • Zum Reinigen der Maschine muss ein Handbesen verwendet werden (keine Druckluft).

Nach dem Arbeiten:

  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine muss die Maschine ausgeschaltet werden.
  • Es muss Hautschutz verwendet werden.

Weitere Informationen:

Stand: 11/2016