Arbeitsschutz Kompakt Nr. 063
Arbeiten an Metallbandsägen
© BGHM
Bauarten
Horizontale Bandsägemaschine (Abb. 1)
- Schwenkarmausführung
- Schwenkkopfausführung
- Säulenführungsausführung
Vertikale Bandsäge (Abb. 2)
- Mit festem Rahmen
- Frontsägemaschine
- Längssägemaschine mit Tischvorschub oder Rahmenvorschub
Verletzungen und Gefährdungen
- Es bestehen Verletzungsrisiken durch Erfasstwerden, besonders beim Bearbeiten kurzer eingespannter Werkstücke, sowie durch unkontrolliert herumfliegende Späne und Hautgefährdungen durch Kontakt mit Kühlschmierstoffen.
Mögliche Gefährdungen und Belastungen
- Abtrennung von Körperteilen durch Einzug in das laufende Sägeblatt
- Quetschgefahr der Hände oder der unteren Gliedmaßen durch kraftbetriebene Spanneinrichtungen
- Schnittverletzungen durch scharfkantige Werkstücke oder beim Wechsel des Sägeblatts
- Wegfliegende Teile oder Späne
- Lärm
- Hautgefährdungen durch Einsatz von Kühlschmierstoff
- Herabfallen schwerer Teile
- Rutschgefahr durch Einsatz von KSS
Betreiben
- Die Maschine darf nur so verwendet werden wie in der Bedienungsanleitung der Herstellfirma vorgesehen.
Vor dem Arbeiten:
Allgemein: Eng anliegende Kleidung tragen, aufgekrempelte Ärmel nach innen umschlagen. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und gegebenenfalls Schutzbrille benutzen
Sicht und Funktionsprüfung auf folgende Ausstattungsmerkmale:
- Es müssen feste, einstellbare oder verriegelte trennende Schutzeinrichtungen vorhanden sein, die die gesamte Länge des Sägeblattes so weit wie möglich abdecken.
- Wenn Bürsten zum Reinigen des Sägeblattes vorhanden sind, müssen sie mit einer oder mehreren festen, einstellbaren oder verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen versehen sein.
- Der Zugang zu sich bewegenden Sägebandrollen muss durch verriegelte bewegliche trennende Schutzeinrichtungen verhindert sein.
- Es müssen eine einstellbare Führung vorhanden sein, die sich mit der trennenden Schutzeinrichtung bewegt, um das Sägeblatt während des Sägevorganges abzudecken und die Gefährdung durch Bruch des Sägeblatts zu reduzieren.
- Zugriff zu gefährlichen Teilen im Späneförderer muss verhindert sein.
- Warnhinweise gegen mechanische Gefährdungen müssen vorhanden sein.
- Es muss ein abschließbarer Hauptschalter und eine oder mehrere rot-gelb gekennzeichnete Not-Halt Einrichtung(en) vorhanden sein.
Während der Arbeiten:
- Schutzmaßnahmen gegen Schneiden und Erfassen: Das Sägeband darf nur im Schnittbereich offen sein.
- Bei automatischen Sägen muss eine trennende Schutzeinrichtung am Werkzeugspanner und eine Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung in Ruhestellung vorhanden sein.
- Es müssen Hilfsmittel gegen Mitreißen der Werkstücke, wie Spannmittel, Schraubstöcke oder Anschläge, verwendet werden.
- Zum Reinigen der Maschine muss ein Handbesen verwendet werden (keine Druckluft).
Nach dem Arbeiten:
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine muss die Maschine ausgeschaltet werden.
- Es muss Hautschutz verwendet werden.
Weitere Informationen:
Stand: 11/2016