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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 056

Arbeiten mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHAB)

Grafik Reichweite und Höhe bei Hubarbeitsbühnen
Abbildung links: Arbeitshöhe und Reichweite / Abbildung rechts: gute und schlechte Abstützung
© BGHM
Hubarbeitsbühne (mit beschrifteten Details: Drehgestell, Abstützungen, Untergestell/Fahrgestell, Hubeinrichtung Teleskop/Gelenkteleskop, Arbeitsbühne/Plattform mit Steuerstand)
Abbildung: Aufbau Hubarbeitsbühne
© BGHM

Bauarten

Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) unterscheiden sich durch die Art der Hubeinrichtungen. Es gibt Stempelmast-, Teleskopmast-, Scheren- und Gelenkarmbühnen.

Einteilung der FHAB in Gruppen:

Gruppe A

Die vertikale Projektion des Flächenmittelpunkts des Arbeitskorbs liegt immer innerhalb der Kippkante der FHAB (z. B. Stempelmast- oder Scherenbühnen).

Gruppe B

Alle sonstigen mobilen (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen

Einteilung der FHAB nach Typen:

Typ 1: Verfahren nur mit Arbeitsbühne in Transportstellung zulässig
Typ 2: Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne nur von einem Steuerpult am Untergestell erlaubt (Sondergeräte)
Typ 3: Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne möglich

Sicherheitseinrichtungen

Je nach Bühnentyp und Bauart verhindern verschiedene Sicherheitsfunktionen ein Umkippen der FHAB, z. B.:

  • Stellungsüberwachung
  • Momentmesseinrichtung
  • Lastmesseinrichtung und/oder
  • Stützdrucküberwachung

Diese Sicherheitsfunktionen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert, z. B. verplombt.

Aufgaben des Unternehmers/der Unternehmerin

  • Geeignete Bedienpersonen auswählen, qualifizieren und schriftlich beauftragen.
  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung für FHAB und Rettungskonzept erstellen.
  • Bedienperson maschinenbezogen einweisen.
  • Beschäftigte mindestens jährlich oder vor jeder neuen Arbeitsaufgabe zu den besonderen Gefährdungen unterweisen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bei entsprechenden Anlässen gemäß ArbMedVV; gegebenenfalls Eignungsbeurteilung veranlassen (DGUV Information 250-010).
  • Wenn erforderlich, z. B. in Auslegerbühnen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zur Verfügung stellen.
  • Geeignete Hubarbeitsbühne auswählen (Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrund).
  • Regelmäßige Prüfungen veranlassen.

Anforderungen an Bedienpersonen

  • Mindestalter 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet (eventuell Eignungsuntersuchung)
  • Allgemein unterwiesen zu FHAB und eingewiesen in die spezielle FHAB
  • Nachgewiesene Befähigung (Qualifizierung) und schriftliche Beauftragung zum Bedienen von FHAB

Vor dem Einsatz

  • Unterlagen einsehen (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle).
  • Sicht- und Funktionsprüfung gemäß Betriebsanleitung durchführen.
  • Abstützungen nach den Angaben der Herstellfirma ausfahren und angepasst an den Untergrund ausreichend unterlegen.
  • Fahrweg kontrollieren (Unebenheiten, Löcher, Hindernisse, Kanäle, Schächte etc.).
  • Gegenseitige Gefährdungen ausschließen (unter Umständen Arbeitsbereiche absperren).

Während des Einsatzes

  • Einsatzbeschränkungen laut Betriebsanleitung beachten.
  • Auf zulässige Personenzahl und Zuladung achten (Vorsicht bei Übernahme von Lasten im angehobenen Zustand).
  • Keine Lasten anhängen.
  • Lose Teile gegen Herabfallen sichern.
  • FHAB mit angehobener Arbeitsbühne langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren.
  • Bei Gewitter Arbeiten einstellen.
  • Sicherheitsabstände zu Gruben und Gräben beachten.
  • Bei höheren Windgeschwindigkeiten (in der Regel 12,5 m/s) Betrieb einstellen (siehe Betriebsanleitung).
  • Arbeitsbühne in angehobener Stellung nicht verlassen (kein Übersteigen auf Konstruktionsteile).
  • Auf allen Auslegerbühnen wegen des Peitscheneffekts PSA gegen Absturz benutzen.
  • Nicht auf das Geländer steigen oder setzen.
  • Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten.
  • Isolierte Bühnen benutzen, wenn an unter Spannung stehenden Teilen gearbeitet werden soll (siehe Betriebsanleitung).
  • Bei Arbeiten unter Konstruktionen auf Quetschgefahren achten, wenn erforderlich Bühnen mit abgesichertem Geländer benutzen.
  • Material nicht aus der Arbeitsbühne werfen.
  • Keine großflächigen Teile transportieren.
  • Unnötige Schwingbewegungen verhindern und größere Montagekräfte vermeiden.

Nach dem Einsatz

  • FHAB in Transportstellung bringen, gegen Wegrollen sichern, Schlüssel abziehen
  • Geeignetes Zugfahrzeug verwenden, Beleuchtung kontrollieren und Durchfahrtshöhen beachten

Prüfungen

  • Vor und nach jedem Einsatz (arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person
  • Außerordentliche Prüfung (nach Unfällen, Veränderung an der Konstruktion) durch eine befähigte Person (Sachverständige(r))

Weitere Informationen:

Stand: 06/2024