Arbeitsschutz Kompakt Nr. 056

Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Beispiele guter und schlechter Arbeitsplatzpraktiken

Bauarten

Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) unterscheiden sich durch die Art der Hubeinrichtungen. Es gibt Stempelmast-, Teleskopmast-, Scheren- und Gelenkarmbühnen.

Einteilung der FHAB in Gruppen:

Gruppe A

Die vertikale Projektion des Flächenmittelpunkts des Arbeitskorbs liegt immer innerhalb der Kippkante der FHAB (z. B. Stempelmast- oder Scherenbühnen).

Gruppe B

Alle sonstigen mobilen (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen

Einteilung der FHAB nach Typen:

Typ 1: Verfahren nur mit Arbeitsbühne in Transportstellung zulässig
Typ 2: Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne nur von einem Steuerpult am Untergestell erlaubt   
          (Sondergeräte)
Typ 3: Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne 
          möglich

Sicherheitseinrichtungen

Je nach Bühnentyp und Bauart verhindern verschiedene Sicherheitseinrichtungen ein Umkippen der FHAB,
z. B.:

  • Stellungsüberwachung 
  • Momentmesseinrichtung 
  • Lastmesseinrichtung und/oder 
  • Stützdrucküberwachung

Diese Sicherheitseinrichtungen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert, zum Beispiel verplombt. 

Aufgaben des Unternehmers/der Unternehmerin

  • Geeignete Bedienpersonen auswählen und schriftlich beauftragen
  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung für FHAB und Rettungskonzept erstellen
  • Bedienperson maschinenbezogen einweisen 
  • Beschäftigte mindestens jährlich oder vor jeder neuen Arbeitsaufgabe zu den besonderen Gefährdungen unterweisen 
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV; gegebenenfalls Eignungsuntersuchungen veranlassen (DGUV Information 250-010)
  • Wenn erforderlich, persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zur Verfügung stellen
  • Geeignete Hubarbeitsbühne auswählen (Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrund) 
  • Regelmäßige Prüfungen veranlassen 

Anforderungen an Bedienpersonen

  • Mindestalter 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet (eventuell Eignungsuntersuchung)
  • Allgemein unterwiesen zu FHAB und eingewiesen in die spezielle FHAB
  • Nachgewiesene Befähigung und schriftliche Beauftragung zum Bedienen von FHAB

Vor dem Einsatz

  • Unterlagen einsehen (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle) 
  • Sicht- und Funktionsprüfung gemäß Betriebsanleitung durchführen
  • Abstützungen nach den Angaben der Herstellfirma ausfahren und angepasst an den Untergrund ausreichend unterlegen
  • Fahrweg kontrollieren (Unebenheiten, Löcher, Hindernisse, Kanäle, Schächte etc.)
  • Gegenseitige Gefährdungen ausschließen (unter Umständen Arbeitsbereiche absperren)

Während des Einsatzes

  • Einsatzbeschränkungen laut Betriebsanleitung beachten
  • Auf zulässige Personenzahl und Zuladung achten (Vorsicht bei Übernahme von Lasten im angehobenen Zustand) 
  • Keine Lasten anhängen 
  • Lose Teile gegen Herabfallen sichern 
  • FHAB mit angehobenem Arbeitskorb langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren 
  • Bei Gewitter Arbeiten einstellen 
  • Sicherheitsabstände zu Gruben und Gräben beachten 
  • Bei höheren Windgeschwindigkeiten (in der Regel 12 m/s) Betrieb einstellen (siehe Betriebsanleitung) 
  • Arbeitskorb in angehobener Stellung nicht verlassen (kein Übersteigen auf Konstruktionsteile)
  • Auf allen Auslegerbühnen wegen des Peitscheneffekts PSA gegen Absturz als Rückhaltesystem benutzen 
  • Nicht auf das Geländer steigen oder setzen 
  • Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten 
  • Isolierte Bühnen benutzen, wenn an unter Spannung stehenden Teilen gearbeitet werden soll (siehe Betriebsanleitung) 
  • Bei Arbeiten unter Konstruktionen auf Quetschgefahren achten, wenn erforderlich Bühnen mit abgesichertem Geländer benutzen 
  • Material nicht aus dem Arbeitskorb werfen 
  • Keine großflächigen Teile transportieren 
  • Unnötige Schwingbewegungen verhindern und größere Montagekräfte vermeiden

Nach dem Einsatz

  • FHAB in Transportstellung bringen, gegen Wegrollen sichern, Schlüssel abziehen
  • Geeignetes Zugfahrzeug verwenden, Beleuchtung kontrollieren und Durchfahrtshöhen beachten

Prüfungen

  • Vor und nach jedem Einsatz (arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person 
  • Außerordentliche Prüfung (nach Unfällen, Veränderung an der Konstruktion) durch eine befähigte Person (Sachverständige(r))

Weitere Informationen:

Stand: 10/2016