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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 054

Arbeiten in Silos

Zwei Personen arbeiten an einer Siloeinfahreinrichtung.
© BGHM
Siloeinfahreinrichtung mit Siloeinfahrhose
© BGHM
Siloeinfahrhose mit Verbindungsstück zur Einfahreinrichtung
© BGHM

 

Vor dem Arbeiten:

  • Erlaubnisschein erstellen und Sicherheitsmaßnahmen festlegen. 
  • Aufsichtführende, sichernde und einfahrende Personen benennen und über die im Erlaubnisschein vorgegebenen Maßnahmen und Verhaltensweisen unterweisen.
  • Beschickungseinrichtungen stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.
  • Abreinigung einer auf dem oder im Silo angebrachten Filteranlage durch Betätigen des Hauptschalters für die gesamte Absauganlage verhindern. 
  • Vorhandene Auflockerungseinrichtungen (z. B. Druckluftkanonen) abschalten und entlüften.
  • Antrieb der Austrageinrichtung ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern (5). 
  • Füllstand des Silos, Zustand (4) und Verteilung der Späne abklären.
  • Wenn notwendig, möglichst vollständiges Entleeren des Silos über die Austrageinrichtung. Gegebenenfalls Löscheinrichtung in Bereitschaft setzen. 
  • Durch Freimessen sicherstellen, dass sich keine gesundheitsschädlichen Gase (CO2, CO) im Silo befinden. 
  • Glimmnester im Spänematerial ausschließen (Wärmebildkamera).
  • Siloeinfahreinrichtung, Personenaufnahmemittel (Siloeinfahrhose (6)) und Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmaske, Helm, Schutzbrille) auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen.

Während der Arbeiten:

  • Nur die im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen zu den Arbeiten im Inneren des Silos herangezogen werden. 
  • Die im Erlaubnisschein aufgeführten Schutzmaßnahmen einhalten (DGUV Information 209-083, Anhang 3).
  • Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person (Sicherungsposten) durchführen. 
  • In nicht vollständig entleerte Silos nur von oben und nur bis zur Oberkante des Füllgutes einfahren.
  • Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten (3).
  • Zum Einfahren in das Silo immer Siloeinfahreinrichtung mit Siloeinfahrhose verwenden.
  • Die sichernde/bedienende Person der Siloeinfahreinrichtung (1) darf während der Arbeiten im Silo die Einfahreinrichtung nicht verlassen und die Verbindung zwischen Einfahreinrichtung und Siloeinfahrhose nicht lösen.
  • Die eingefahrene Person muss so lange mit der Siloeinfahrhose verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist.
  • Die Seilverbindung zwischen Siloeinfahrhose und Einfahreinrichtung muss gespannt gehalten werden (2). 
  • Nur für Zone 22 zugelassene, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden.
  • Beim Einfahren in Silos Persönliche Schutzausrüstung tragen, besonders Atemschutz (Vollmaske mit mindestens Partikelfilter P2 oder fremdbelüftete Vollmaske). 
  • Stauungen im Füllgut, sogenannte Späne-Brücken, nur von oben oder von den dafür vorgesehenen Podesten oder Öffnungen beseitigen. Zum Beseitigen Hilfsmittel wie z. B. Druckluftlanzen oder Druckluftbohrer verwenden. 
  • Staubaufwirbelung so weit wie möglich vermeiden.

Nach dem Arbeiten:

  • Alle Zugänge und Öffnungen wieder schließen.
  • Ausgeschaltete Anlagenteile wieder einschalten.

Weitere Informationen:

Stand: 04/2024