Arbeitsschutz Kompakt Nr. 036
Arbeiten mit Baustellenkreissägen
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Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen beachten
(siehe DGUV Regel 109-606) - Betriebsanleitung der Herstellfirma beachten
- Maschine nur auf festem, ebenem Untergrund aufstellen
- Baukreissäge nur an sicheres Stromnetz anschließen
(siehe „Weiter Informationen) - Nur scharfe und unbeschädigte Sägeblätter (keine Verformungen, Risse, Brandflecken) benutzen
- Nach Möglichkeit lärmarme Sägeblätter verwenden
- Spaltkeil entsprechend Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen (2)
- Abstand zwischen Spaltkeil und Zahnkranz beträgt höchstens 8 mm.
- Spaltkeilspitze maximal 2 mm tiefer als höchste Sägezahnschneide einstellen
- Schutzhaube (3) richtig anbringen, befestigen und auf Werkstückhöhe absenken
- Schutzhaube sollte selbst absenkend sein.
- Schutzhaube immer auf Werkstückdicke einstellen
- Tischverlängerung und -verbreiterung bei Bedarf verwenden (4)
- Hilfsmittel wie Parallelanschlag (5), Winkelanschlag (11), Keilschneideinrichtung (6) und Schiebestock (7) müssen vorhanden sein und, soweit es der Arbeitsgang erfordert, benutzt werden.
- Parallelanschlag (5) so weit zurückziehen, dass das Werkstück nicht eingeklemmt wird
Während der Arbeiten:
- Gehörschutz verwenden
- Eng anliegende Kleidung tragen
- Seitlich vom Gefahrenbereich stehen
- Nicht mit der Hand in den Gefahrenbereich (120 mm um das Sägeblatt herum (8)) eingreifen. Zum Entfernen von Abschnitten und Spänen Schiebestock verwenden
- Beim Werkstückvorschub Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen
(wenn Breite > 120 mm) - Schiebestock (7) benutzen, wenn Breite < 120 mm
- Schiebeholz benutzen, wenn Breite < 30 mm
Nach dem Arbeiten:
- Maschine ausschalten
- Stecker ziehen vor Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten oder Werkzeugwechsel
- Verschlissene Schiebehölzer und Schiebestöcke austauschen
- Tischeinlage auswechseln, wenn auf beiden Seiten der Schnittfuge ein Spalt von > 5 mm ist
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen" (Link: baua)
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.23 "Baustellenkreissägemaschinen" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
- BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen"
- DIN EN ISO 19085-10:2020-08 Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit – Teil 10: Baustellenkreissägemaschinen
Stand: 05/2019