Arbeitsschutz Kompakt Nr. 032

Arbeiten an der Kantenschleifmaschine

Regelausführung

  1. Verdeckungen des Schleifbandes
  2. Werkstückanschlag
  3. Absaugstutzen an den Bandumlenkrollen

Gefährdungen

  • Verletzungsrisiko durch Berühren freiliegender Kanten und Flächen des Schleifbandes
  • Verletzungsrisiko durch Weg- oder Rückschlagen des Werkstücks 
  • Gesundheitliche Gefährdungen durch Lärm und Staub

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen beachten (siehe "Weitere Informationen") 
  • Maschine nur so verwenden wie in der Bedienungsanleitung der Herstellfirma vorgesehen 
  • Die Kantenschleifmaschine muss mit Verdeckungen ausgestattet sein, die den nicht verwendeten Teil des Schleifbandes verdecken. 
  • Zum sicheren Arbeiten muss ein Werkstückanschlag (2) vorhanden und montierbar sein. 
  • Die Maschine muss an eine Absauganlage angeschlossen sein (3). 
  • Für kleine oder schmale Werkstücke Zuführhilfe verwenden 
  • Maschine auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand prüfen, insbesondere:
    • Schleifbänder (nur unbeschädigt verwenden)
    • Verdeckungen des Schleifbandes (1)
    • Laufrichtung und Oszillation des Schleifbandes
    • Spannung des Schleifbandes nur bei stillstehender Maschine
  • Einstell- und Rüstarbeiten sollten nur von unterwiesenen Beschäftigten durchgeführt werden, die mit der Arbeitsweise der Maschine vertraut sind.

Während der Arbeiten:

  • PSA benutzen (Sicherheitsschuhe/Gehörschutz/gegebenenfalls Haarnetz) 
  • Eng anliegende Kleidung tragen 
  • Während des Schleifvorgangs auf sichere Werkstückführung achten. Nach Möglichkeit Werkstückanschlag/Zuführhilfe benutzen
  • Werkstücke nur im Gegenlauf bearbeiten 
  • Werkstücke immer erst am Anschlag anlegen und dann an das Schleifband führen 
  • Bei großen, schweren oder langen Werkstücken Hilfsmittel verwenden (Hubtische, Tischverlängerungen) 
  • Keine metallischen Gegenstände, Nägel oder Schrauben schleifen (Zündgefahr)

Nach dem Arbeiten:

  • Maschine ausschalten

Weitere Informationen:

Stand: 05/2019