Arbeitsschutz Kompakt Nr. 030
Arbeiten an einer handbetätigten Pendelkreissägemaschine

Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606)
- Regelmäßige Unterweisungen anhand der Betriebsanweisung durchführen.
- In der Ausgangsstellung darf das Sägeblatt nicht berührt werden können: Schutzhaube (1) und Sägeblattverkleidung (2) müssen vorhanden und richtig eingestellt sein.
- Die Maschine muss an eine Absauganlage angeschlossen sein. Diese ist vor Beginn der Arbeiten einzuschalten (6).
- Testen, ob das Sägeaggregat selbsttätig in die hintere Ausgangsstellung (5) zurückkehrt und die Festhaltevorrichtung (Einrastklinke) (3) einrastet.
- Falls zum Sägen breiter Werkstücke das Sägeblatt über den vorderen Tischrand hinausragt, ist eine Tischverbreiterung anzubringen (4).
- Um das Abkippen langer Werkstücke zu verhindern, ist eine zusätzliche Werkstückauflage zu verwenden.
- Die Durchtrittsöffnung für das Sägeblatt am Werkstückanschlag (8) muss so gering wie möglich gehalten werden, um das Einziehen von Werkstückteilen in die Schneidebene zu verhindern. Bei Bedarf müssen die Werkstückanschläge nachgestellt oder ausgetauscht werden.
- Pendelsägen arbeiten im Gleichlauf! Daher nur Sägeblätter mit kleinem Spanwinkel (± 5°)verwenden.
- Sägeblatt prüfen: Verharzte, rissige und stumpfe Werkzeuge nicht verwenden.
- An Arbeitsplätzen mit ständigem oder häufigem Zuschnitt schwerer Bretter und Massivholzbohlen Hebeeinrichtungen zur Verfügung stellen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
Während der Arbeiten:
Maschine nur so betreiben wie in der Bedienungsanleitung der Herstellfirma vorgesehen.
- Gehörschutz und Schutzbrille tragen.
- Zum Auflegen schwerer Werkstücke auf den Tisch Hebeeinrichtung verwenden.
- Werkstück gegen den Werkstückanschlag legen.
- Sägeaggregat grundsätzlich mit beiden Händen führen.
- Beim Verschieben des Werkstücks oder Entnehmen von Abschnitten nie vor das ungesicherte Sägeblatt greifen, Sägeaggregat nach jedem Schnitt in Ausgangsstellung zurückführen und einrasten.
Nach dem Arbeiten:
- Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes:
- Sägeaggregat in Ausgangsstellung zurückführen und einrasten.
- Maschine ausschalten.
- Arbeitsplatz reinigen und herumliegende Abschnitte aufräumen.
Weitere Informationen:
- BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten"
- BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- DGUV Information 209-044 "Holzstaub"
Stand: 05/2019