Arbeitsschutz Kompakt Nr. 027

Arbeiten an Vertikal-Plattenkreissägemaschinen

  1. Gestell (Werkstückauflage)
  2. Sägewagen
  3. Sägeaggregat
  4. Bedienelemente
  5. Handgriff
  6. Not-Aus Schalteinrichtung
  7. Absauganschluss (Position kann abweichen)
  8. Feste Schutzhaube
  9. Bewegliche, federbelastete Schutzhaube
  10. Spaltkeil
  11. Schwenkbarer Spaltkeil

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe „Weitere Informationen“).
  • Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
  • Für Material und Arbeitsgang geeignetes Sägeblatt auswählen.
  • Nur scharfe und unbeschädigte Kreissägeblätter aufspannen.
  • Abstand zwischen Spaltkeil und Kreissägeblatt darf maximal 8 mm betragen. Abstand nach jedem Sägeblattwechsel prüfen (10).
  • Überprüfen, ob sich der schwenkbare Spaltkeil in Schutzstellung (11) befindet.
  • Sicherstellen, dass die bewegliche, federbelastete Schutzhaube leichtgängig und somit funktionsfähig ist (9).
  • Nur Werkstücke bearbeiten, für die die Maschine konzipiert ist (keine kleinformatigen oder welligen Platten).
  • Prüfen, ob die Werkstückauflage in ausreichender Länge vollständig vorhanden ist (insbesondere bei Altmaschinen).
  • Prüfen, ob eine Sicherung gegen Abrutschen von der Werkstückauflage vorhanden ist.
  • Nur mit Absaugung arbeiten.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
  • Bei ständigem Plattenzuschnitt Hebeeinrichtung zur Verfügung stellen.

Während der Arbeiten:

  • Bei ständigem Plattenzuschnitt Hebeeinrichtung verwenden.
  • Spaltkeile dürfen nur für Einsetzschneidarbeiten entfernt bzw. ausgeschwenkt werden.
  • Nur Werkstücke bearbeiten, die aufgrund ihrer Größe sicher aufliegen und nicht abrutschen können.
  • Werkstück beim Sägevorgang nicht hintergreifen.
  • Bei horizontalen Sägeschnitten das Klemmen des Sägeblatts durch den oberen Plattenabschnitt verhindern (z. B. Keile in die Schnittfuge setzen).
  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Maschine ausschalten.

Nach dem Arbeiten:

  • Nicht mehr benötigte Platten und Plattenreststücke von der Maschine nehmen und sicher lagern.
  • Abfallstücke von der Maschine und vom Boden entfernen (Stolperstellen).

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
  • BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"

Stand: 05/2019