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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 017

Arbeiten mit Senkerodiermaschinen

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 017 ; Grafik: Senkrodiermaschine; © BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Bedienung von Elektroerodieranlagen nur von unterwiesenen und beauftragten Personen
  • Kein Essen und Trinken am Arbeitsplatz
  • Schutzeinrichtungen vor Beginn der Arbeiten auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüfen; Maschine nicht ohne und nicht mit beschädigten Schutzeinrichtungen betreiben
  • Die Maschine muss über eine Absaugung verfügen, die die entstehenden Dämpfe, Rauche und Nebel sicher absaugen kann.
  • Darüber hinaus muss auch sichergestellt sein, dass sich keine zündfähige Atmosphäre bilden kann.
  • Im Bereich der Anlage (mindestens 5 m) sind Rauchen und offenes Feuer verboten.
  • Hautschutz für ölhaltige Gefahrstoffe (Dielektrikum) verwenden
  • Betriebsanweisung für Dielektrikum erstellen
  • Prüfen, ob die Anlage zusätzlich zu den vorgeschriebenen Feuerlöschern mit CO2-Löschanlage ausgestattet werden muss und eventuell erforderliche Vorwarneinrichtung installieren
  • Hinweis und Verbot des Aufenthaltes in der Nähe der Erodiermaschine für Personen mit Implantaten (künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, etc.)
  • Spannungsführende Teile möglichst abdecken
  • Regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine Elektrofachkraft

Während der Arbeiten:

  • Es ist darauf zu achten, dass die Bearbeitungsstelle entsprechend den Anweisungen der Herstellfirma ausreichend hoch (ca. 40 mm, teilweise wird bis zu 80 mm empfohlen) mit Dielektrikum bedeckt ist, damit Dielektrikum-Metalldämpfe auskondensieren können.
  • Schutzbrille tragen
  • Nebel nicht einatmen
  • Nicht in das Bad oder an spannungsführende Teile greifen

Nach dem Arbeiten:

  • Beim Wechseln/Prüfen des Dielektrikums persönliche Schutzausrüstung verwenden (geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schürze)
  • Instandhaltung nur durch beauftragte Personen durchführen lassen
  • Hautreinigung und Hautpflege verwenden
  • Absaugkanäle in regelmäßigen Abständen reinigen

Weitere Informationen:

Stand: 12/2015