Arbeitsschutz Kompakt Nr. 008

Lack-Trocknung

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 008 ; Grafik: Anlage Lack-Trocknung; © BGHM

Abbildung links: Trocknung von Werkstücken auf Hordenwagen
Abbildung rechts: Unzulässige Anordnung von zu trocknenden Werkstücken beim Spritzlackieren

  1. Lacke können in Trocknern (nach DIN EN 1539) oder in Trockenbereichen bzw. Trocknungsräumen getrocknet werden. Hierbei werden Lösemittel frei. Kombinierte Spritz- und Trockenkabinen (meist Kfz-Reparaturwerkstätten) müssen DIN EN 13355 entsprechen.
  2. Zur Unterstützung der Trocknung wird häufig Luft erwärmt. Typische Energieträger sind Gas oder elektrischer Strom, oder es werden IR-Strahler eingesetzt. Seltener sind andere Verfahren, die z. B. getrocknete Luft verwenden (ähnlich einer Klimaanlage). Bei UV-Trocknung muss der Strahlenschutz beachtet werden.

Vor dem Arbeiten:

  • Hautkontakt zu frisch lackierten Teilen vermeiden, erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (Atem-, Gesichts-, Hautschutz) benutzen.
  • Angaben in Sicherheitsdatenblättern der Lackhersteller berücksichtigen.
  • Korrekte Trocknungstemperatur sicherstellen; eventuell auch Sicherheits-Temperaturbegrenzer (STB) justieren.
  • Trocknung nur in Bereichen mit wirksamer Lüftung; in der Regel ist eine technische Lösung erforderlich.
  • Werden bei der Trocknung Lösemitteldämpfe frei, müssen Anforderungen an feuergefährdete Bereiche sowie Ex-Schutz erfüllt werden. Auch sogenannte Wasserlacke können signifikante Mengen Lösemittel enthalten.

Während der Arbeiten:

  • Zulässige Beladung des Trockners oder Trocknungsraums beachten. Falls der Lösemittelgehalt des Lacks nicht bekannt ist, muss von ca. 80 % ausgegangen werden.
  • Temperaturabhängigkeit der zulässigen Beladung beachten.
  • Im Trocknungsbereich für gute Luftbewegung auch über den Werkstücken sorgen.
  • Lösemitteldämpfe sinken zu Boden – daher müssen insbesondere Schächte, Kanäle etc. in Bodennähe entweder abgedichtet sein oder abgesaugt werden.
  • Ist mit Explosionsgefahr durch Lösemitteldämpfe zu rechnen, müssen Werkstückträger geerdet werden (z. B. Hordenwagen mit leitfähigen Rollen verwenden).
  • Trockner nach DIN EN 1539 dürfen während der Trocknung nicht betreten werden. Bei anderen Trocknungseinrichtungen muss ggf. Atemschutz benutzt werden – auch bei Trocknung wasserbasierter Lacke können gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden.
  • Weitere Arbeiten, z. B. Spritzlackieren, im belasteten Luftstrom der zu trocknenden Werkstücke müssen vermieden werden (siehe rechtes Bild).

Nach dem Arbeiten:

  • Filtermaterial an der Absaugung des Trockners oder Trocknungsraumes regelmäßig wechseln, zu bevorzugen ist eine Anzeige der Abluftleistung.
  • Lösemitteldämpfe können in kälteren Bereichen der Abluftführung kondensieren – daher die gesamte Abluftführung regelmäßig auf Ablagerungen kontrollieren.
  • Sicherheitseinrichtungen – besonders Temperaturbegrenzungssysteme – mindestens jährlich auf Funktion prüfen.
  • Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht mit Gegenständen verstellen, Flucht- und Rettungswege freihalten.

Weitere Informationen:

Stand: 08/2019