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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 007

Lackieren mit Spritzpistolen

Grafische Darstellung zweier Spritzpistolen.
  1. Der Auftrag mit Spritzlackierung erfordert eine Vernebelung des Lacks. Dies kann mit Hilfe zusätzlicher, unter Druck stehender Medien (meist Druckluft) oder durch Förderung unter hohem Druck (Airless-Verfahren) geschehen. Andere Verfahren (z. B. elektrostatisches Sprühen) werden hier nicht betrachtet.
  2. Auch zur Bildung des Sprühnebels wird Druckluft verwendet. Bei Becher-Spritzpistolen wird der Lack aus dem auf der Pistole befestigten Becher von der vorbeiströmenden Druckluft mitgerissen.

Vor dem Arbeiten:

  • Spritzpistolen müssen der Norm DIN EN 1953 entsprechen. Viele Pistolen haben eine „ATEX“-Kennzeichnung.
  • Spritzpistolen für Airless-Verfahren erfordern Schutzbügel (siehe Bild oben links), da der Lack unter hohem Druck steht.
  • Bei Spritzständen und Spritzkabinen (nach DIN EN 12215) muss die Spritzpistole bei unzureichender Abluft aus Sicherheitsgründen automatisch deaktiviert sein.
  • Spritzpistolen und ihre Bestandteile (z. B. Abzugsbügel) müssen vor ihrem Einsatz durch Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Undichtigkeiten usw. geprüft werden.
  • Spritzlackierung erfordert grundsätzlich die Benutzung von Atemschutz-Ausrüstung (siehe auch DGUV Regel 109-013).
  • Hautkontakt zu Beschichtungsstoffen ist zu vermeiden, erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Gesichts-, Hautschutz) ist zu benutzen (siehe 3-stufiger Hautschutzplan).
  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter von Beschichtungsmitteln und Reinigern sind zu beschaffen.
  • Es sollte Gehörschutz benutzt werden (siehe DGUV Information 209-014).

Während der Arbeiten:

  • Nur mit wirksamer Absaugung arbeiten.
  • Spritzpistole nicht gegen Zündquellen (z. B. heiße Oberflächen), Personen oder Körperteile richten. Insbesondere Airless-Spritzpistolen können Lacke durch hohen Druck in menschliches Gewebe injizieren und schwerste Verletzungen verursachen.
  • Gefäße, Gebinde, Behälter für Lacke und Lösemittel stets geschlossen oder abgedeckt halten.
  • Nitrolacke nicht wechselweise mit Öllacken, Kunstharzlacken, Epoxidharzlacken, PUR-Lacken verarbeiten.
  • Spritzarbeiten so durchführen, dass Schadstoffkonzentration und Overspray möglichst gering sind.
  • Hinweise des Spritzpistolenherstellers beachten (Einstellung Zerstäuberdruck, Formluft usw.).
  • Bei erhitzten Lacken (z. B. hoher Feststoffanteil) auf zusätzliche Gefährdung durch Verbrennen achten; Herstellerangaben unbedingt berücksichtigen.

Nach dem Arbeiten:

  • Spritzpistolen müssen nach ihrem Einsatz gründlich gereinigt werden.
  • Die Verwendung wasserbasierter Lacke erfordert häufig den Einsatz noch aggressiverer Reinigungsmittel als bei lösemittelhaltigen Lacken.
  • Bevorzugt in dafür vorgesehenen Reinigungsanlagen reinigen, in denen Pistolen inkl. Zubehör (z. T. mit angeschlossenen Schläuchen möglich) automatisch und in geschlossenem Raum mit Absaugung behandelt werden.
  • Bei allen Reinigungsarbeiten mit Lösemitteln und anderen Wirkstoffen sind unbedingt Schutzhandschuhe zu benutzen – dabei Herstellerangaben hinsichtlich Durchbruchzeit beachten.
  • Erforderlichenfalls zusätzlich Atemschutz benutzen.
  • Verschleißteile wie, z. B. Dichtungen, regelmäßig wechseln (Herstellerangaben beachten).

Weitere Informationen:

Stand: 08/2019