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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 134

Lagern und Stapeln von Platten

Arbeitsschutz Kompakt 134: Lagern und Stapeln von Platten

In vielen Schreinereien und Tischlereien gehört das manuelle Abladen und Einlagern großformatiger Plattenmaterialien zu den immer wiederkehrenden körperlich belastenden und unfallträchtigen Tätigkeiten.

Ein hohes Unfallrisiko besteht immer dann, wenn Holzwerkstoffplatten ohne ausreichende Neigung oder mechanische Stützen senkrecht an einer Wand zwischengelagert werden. Schon bei geringer Berührung können sie leicht kippen. Beim sogenannten Blättern ereignen sich jedes Jahr schwere und mitunter tödliche Arbeitsunfälle in Schreinereien und Tischlereien. Auftretende Kräfte werden regelmäßig unterschätzt.
Häufiges Tragen schwerer Platten unter teilweise ungünstigen Körperhaltungen über einen längeren Zeitraum führt zu irreparablen Schäden an Wirbelsäule und Gelenken.

Vor dem Einlagern beachten:

  • Für neu angelieferte Holzwerkstoffplatten muss genügend freie Lagerkapazität zur Verfügung stehen.
  • Für das Abladen und den innerbetrieblichen Transport müssen im Betrieb genügend und geeignete Transporthilfsmittel für Plattenmaterialien vorhanden sein, (z. B. Wagen für den manuellen Transport, Hebezeuge, Flurförderzeuge). Übermäßige Belastung der Beschäftigten durch schweres Heben und Tragen ist zu vermeiden.
  • Zum Abladen, Herausziehen aus dem Lagergestell, Anheben und Abtransport von Platten müssen ergonomische Hilfsmittel wie Tragegriffe, Klemmwagen o. Ä. und geeignete Handschuhe vorhanden sein.
  • Verkehrswege für ungebremste zweirädrige Plattenwagen dürfen nur schwellenlos sein und maximal eine Neigung von 5 % aufweisen.
  • Der Boden und der Bodenbelag im Bereich der Plattenlager müssen ausreichend tragfähig sein und die Beanspruchungen sicher aufnehmen können.

Grundsätzlich wird zwischen vertikaler und horizontaler Plattenlagerung unterschieden.

Eine stehende Plattenlagerung ist dort geeignet, wo die Plattenvielfalt hoch und die Anzahl der Einzelplatten verhältnismäßig gering ist. In größeren Betrieben mit horizontalen Plattenaufteilsägen bietet es sich an, Holzwerkstoffplatten liegend zu lagern. Mit einem Gabelstapler können sie dann leicht vom Lkw abgeladen, eingelagert oder für den Zuschnitt bereitgestellt werden.

Vertikale Lagerung:

Vertikale Lagerung hat unter anderem den Vorteil, dass auf jede einzelne Platte leicht zugegriffen werden kann. Horizontale Unterteilungen einzelner Lagerfächer ermöglichen es, wertvolle Plattenreste nach Größe und Qualität zu sortieren und sorgen für eine nachhaltige und sichere Materialwirtschaft.

  • Platten oder größere Plattenabschnitte dürfen nie ungesichert angelehnt werden.
  • Das Abstützen einzelner Platten oder gar ganzer Plattenpakete durch Personen („Blättern“) ist unbedingt zu vermeiden. Es führt zu schwersten Unfällen, da die erforderlichen Stützkräfte von Personen nicht aufgebracht werden können.
  • Für das vertikale Lagern von Platten müssen geeignete Einrichtungen (siehe Bild 1) zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei der Dimensionierung der Lagereinrichtung müssen die erheblichen seitlichen Stützkräfte und zusätzliche Stoßkräfte beim Blättern berücksichtigt werden. Die Fächer dürfen höchstens 0,5 m breit sein.
  • Damit die Platten ohne großen Kraftaufwand ins Regal geschoben werden können, ist der Lagerboden mit einem gleitfähigen Belag zu versehen und vor dem Lager eine Rolle anzubringen, die ungefähr 5 mm über die Oberkante des Lagerbodens hinausragt (siehe Bild 1).
  • Der Lagerboden selbst liegt im Idealfall ca. 10 mm über dem Niveau der Plattform des Transportwagens.

Lagerung in offenen Gestellen:

Die vertikale Lagerung von Platten in seitlich offenen Gestellen (siehe Bild 2) ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • In jedes Gestell dürfen nur Platten gleicher Sorte und Abmessungen eingelagert werden.
  • „Blättern“ gegen Personen ist strikt zu untersagen.
  • Um ein Kippen zu verhindern, müssen Platten immer geneigt im Gestell stehen.
  • Der Neigungswinkel sollte mindestens 10° betragen.
  • Die Platten dürfen nur einzeln und von vorne abgenommen werden.
  • Senkrechte Lagerung unterschiedlicher Plattenmaterialien ist nur zulässig, wenn zusätzliche formschlüssige Abstützungen vorhanden sind, z. B. steckbare Stütze (siehe Bild 3).

Horizontale Lagerung:

  • Bei ausreichend großer Lagerfläche bietet die horizontale Lagerung von Holzwerkstoffplatten Vorteile:
    • Größere Sicherheit: Platten können nicht umfallen.
    • Ein Verformen/Durchbiegen der Platten bei ausreichender Auflagefläche kann einfach vermieden werden.
    • Die Plattenkanten werden geschont.
    • Aus-, Einlagern und Transport mit Staplern oder Handhubwagen wird vereinfacht.
  • Lagerregale für liegende Plattenlagerung müssen aufgrund des hohen Plattengewichts ausreichend stabil ausgeführt werden.
  • Zulässige Fach- und Feldlasten müssen an den Regalen durch Aufschrift angegeben sein.
  • Stand- und Tragsicherheit müssen den betrieblichen Beanspruchungen genügen.
  • In Eckbereichen muss ein wirksamer Anfahrschutz vorgesehen werden:
    • Mindesthöhe 400 mm
    • Stoßfestigkeit: mind. 400 Joule von allen Seiten
    • Gelb-schwarz gestreift
    • Nicht mit dem Regal verbunden
  • Bei der Lagerung auf Stapelhölzern (Bild 4) ist zu beachten, dass
    • nur gleich hohe Stapelhölzer verwendet werden,
    • Stapelhölzer einen Mindestquerschnitt von 80 mm x 80 mm aufweisen, damit die Gabeln von Hubwagen und Gabelstaplern problemlos eingeschoben werden können,
    • Stapelhölzer aufeinandergesetzter Plattenstapel genau übereinander liegen,
    • die Höhe der Plattenstapel in geschlossenen Räumen das 6-fache der Stapelbreite bzw. des Abstands der äußeren Stapelhölzer nicht überschreitet.

Beim Entfernen der unter Spannung stehenden Umreifungsbänder bestehen erhebliche Verletzungsgefahren. Spezialzangen mit Klemmvorrichtung, Schutzbrille und seitliche Position zum Umreifungsband beim Aufschneiden verhindern Unfälle.

Prüfung von Lagereinrichtung

Unterliegen Lagereinrichtungen Schäden verursachenden Einflüssen, sind regelmäßige Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich. Bei Einlagerung von Hand sind auftretende Kräfte eher gering, so dass im Allgemeinen keine Beschädigungen auftreten. Detaillierte Angaben zur Prüfung sonstiger Lagereinrichtungen können der DIN EN 15635 entnommen werden.

Weitere Informationen

Stand: 06/2021