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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 131

Sichere Instandhaltung an Maschinen und Anlagen mit der 4-Rang-Methode

Grafische Darstellung der 4-Rang-Methode

Die meisten tödlichen Instandhaltungsunfälle geschehen bei der Arbeit an laufenden Maschinen, die entweder nicht ausgeschaltet oder an denen keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die 4-Rang-Methode ist eine bewährte und praxisnahe Vorgehensweise, die die Anzahl der Unfälle deutlich reduzieren kann. Dabei muss immer der sicherste mögliche Rang ausgewählt werden, da mit den Rängen auch das Unfallrisiko steigt.

Rang 1

Dieser Rang wird auch LoTo oder auch Lockout-Tagout genannt. Er ist der sicherste der 4 Ränge. Die Energieversorgung wird unterbrochen und ein unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen ausgeschlossen. Das wird zum Beispiel durch Ausschalten und Sichern des Hauptschalters mit einem Vorhängeschloss umgesetzt. Dabei ist ein wichtiger Grundsatz, dass alle an den Arbeiten Beteiligten die Anlage durch ihr eigenes Schloss gegen Wiedereinschalten sichern!

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 131 Sicherungsmaßnahme 4-Rang-Methode; Foto: BGHM

Die Sicherungsmaßnahme sollte zusätzlich ausreichend gekennzeichnet sein, so dass Beschäftigte, die die Anlage irrtümlich in Betrieb nehmen wollen, wissen, warum die Anlage stillgesetzt wurde und wen sie bei Problemen ansprechen können.

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 131 Fragen 4-Rang-Methode; Foto: BGHM

Gespeicherte Energien werden abgeleitet oder zum Beispiel durch Wartungsstützen gesichert und Nachlaufzeiten abgewartet, so dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Zuletzt werden physikalische, chemische und biologische Einwirkungen ausgeschlossen: zum Beispiel durch das Abdecken heißer Teile oder das Reinigen und Freimessen gefahrstoffbelasteter Räume.

Rang 2

Es kann, zum Beispiel für die Störungssuche, notwendig sein, die Maschine laufen zu lassen. In einem solchen Fall können die für den Betrieb vorhandenen Schutzeinrichtungen verwendet werden. Dazu zählen trennende Schutzeinrichtungen, wie Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen oder Umwehrungen, ortsbindende Schutzeinrichtungen, wie Zweihandschaltungen, oder aber Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion, wie Lichtvorhänge, Lichtschranken, Scanner, Schaltmatten, Schaltleisten oder Pendelkappen. Nothalt-Schalter und Sicherheitsreißleinen dürfen auf keinen Fall im 2. Rang angewendet werden, da sie nicht genügend Sicherheit bieten. 

Rang 3

Ist das Arbeiten mit den vorhanden Schutzeinrichtungen nicht möglich, muss die Sicherheit mit zusätzlichen Einrichtungen gewährleistet werden. Das können zum Beispiel Haken, Greifer oder Werkzeuge sein, die das Eingreifen in die Gefahrstelle entbehrlich machen, aber auch Trennwände oder Abschrankungen, die das zufällige Erreichen benachbarter Gefahrstellen erschweren. Am sichersten sind Einrichtungen wie Zustimmschalter: Wenn ein Zustimmschalter in 3-stufiger Bauart ausgeführt ist, wird er für das Verfahren der Anlage mit herabgesetzter Geschwindigkeit in einer mittleren Stellung austariert. Beim Durchdrücken oder Loslassen des Schalters wird die Anlage schnell gestoppt. So werden sowohl Personen berücksichtigt, die sich bei einem Schreck verkrampfen, als auch Personen, die den Schalter loslassen.

Rang 4

In absoluten Ausnahmefällen, wenn die Ränge 1-3 aus technischen Gründen nicht umsetzbar sind, müssen besondere personelle und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Der Unternehmer muss die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ermitteln und dafür sorgen, dass sie eingehalten werden. Dazu zählt unter anderem, dass mit solchen Arbeiten nur fachlich geeignete, speziell in diese Arbeit unterwiesene Personen beauftragt werden dürfen. Sie müssen im Stande sein, entstehende Gefahren zu erkennen und abzuwenden. Im Gefahrenbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die für die Instandhaltungsarbeiten unbedingt erforderlich sind. In einigen Fällen muss eine zusätzliche Person bestellt werden, die den Fortgang der Arbeiten beobachtet und bei akuter Gefahr geeignete Maßnahmen ergreift, um einen Unfall zu vermeiden.

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Stand: 03/2021