Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Bei den gelisteten Arbeitsmedizinischen Regeln handelt es sich um eine Auswahl die für die Branchen der Holz- und Metallbetriebe von hoher Relevanz sind.

AMR Nr. 2.1Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge (Link: BAuA)
AMR Nr. 3.1Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse (Link: BAuA)
AMR Nr. 3.2Arbeitsmedizinische Prävention (Link: BAuA)
AMR Nr. 3.3Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen (Link: BAuA)
AMR Nr. 5.1Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.1Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.2Biomonitoring (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.3Vorsorgebescheinigung (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.4Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.5Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.6Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen (Link: BAuA)
AMR Nr. 6.7Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen (Link: BAuA)
AMR Nr. 11.1Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B (Link: BAuA)
AMR Nr. 13.1Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können (Link: BAuA)
AMR Nr. 13.2Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System (Link: BAuA)
AMR Nr. 13.3Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag (Link: BAuA)
AMR Nr. 14.1Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Link: BAuA)
AMR Nr. 14.2Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen (Link: BAuA)

Arbeitsmedizinische Empfehlung