DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

I. Allgemeine Vorschriften

§1 Geltungsbereich
§2 Bestellung
§3 Arbeitsmedizinische Fachkunde
§4 Sicherheitstechnische Fachkunde
§5 Bericht

II. Übergangsbestimmungen

§6 Übergangsbestimmungen

III. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

§7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Anlage 1

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

Anlage 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Anlage 3

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten

Anlage 4

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit 10 und weniger Beschäftigten durch Kompetenzzentren

Anhang 1

Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Anhang 2

Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Anhang 3

Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben

Anhang 4

Betriebsspezifischer Teil der Betreuung